BDI zu Bundesbeteiligungen an Privatunternehmen: Geordnete Verfahren erforderlich

Berlin (ots) – Zur Beteiligung des Bundes an einem Privatunternehmen der Impfstoffherstellung sagt BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang: „Für eine staatliche Beteiligung an privaten Unternehmen verlangt der BDI ein geordnetes Verfahren“

„Für eine staatliche Beteiligung an privaten Unternehmen verlangt der BDI ein geordnetes Verfahren. Dies umfasst Due Diligence, Transparenz, Überprüfbarkeit und politische Verantwortlichkeit gegenüber dem Parlament. Jede dieser staatlichen Investitionen muss einem politisch beschlossenen Kriterienkatalog entsprechen und die Prüfung der Auswirkungen der Intervention auf den Wettbewerb vorab evaluieren. Unabhängige Aufsicht ist auch bei Unternehmen in staatlicher Beteiligung selbstverständlich.

Im konkreten Fall bereitet die mangelnde Transparenz Unbehagen. Fälle dieser Art bedürfen einer abstrakt generellen Regelung sowie eines transparenten Verfahrens. Nur so lässt sich der Anschein willkürlicher Entscheidungen vermeiden.

Eine öffentliche Diskussion um die gerechte Verteilung von Impfstoffen ist gut. Das Argument des Gesundheitsschutzes darf kein Freifahrtschein sein, um marktwirtschaftliche Mechanismen auszuhebeln.“

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