MZ zu ostdeutscher Verfassungsrichterin

Halle (ots) – Bei der Besetzung solcher Positionen dürfe nicht die Herkunft, da müsse die Qualifikation den Ausschlag geben. Das ist richtig. Richtig ist aber auch, dass Fragen der Repräsentation in staatlichen Institutionen keineswegs zweitrangig sind. Gerade in der Justiz sind Ostdeutsche unterrepräsentiert – nicht zuletzt in Ostdeutschland selbst. In Karlsruhe liegt ihr Anteil bei null. Es geht darum, zumindest die gravierendsten Ungleichgewichte zu beseitigen – Qualifikation immer vorausgesetzt. Wenn Ostdeutsche sich mit den Institutionen identifizieren sollen, dann sollten sie sich darin auch wiederfinden. Das dient der Demokratie.

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