MZ zu Gesetz gegen Hass im Netz

Halle (ots) – Die Vorgänge, auf die sich das deutsche Gesetz bezieht, sind lange bekannt und nicht erst während der Pandemie virulent geworden. Die Kommissarin hätte aktiv werden können. Noch immer ist ein EU-Vorschlag nur angekündigt. Aber die Vergehen und Verbrechen, die Deutschland nunmehr ahnden will, dulden kein Warten.
Man mag sich über Mythen zum Coronavirus ärgern. Man kann und sollte Fake News entgegentreten. Aber bei Rechtsextremismus, Hasskriminalität und Bedrohung von Personen anderen Glaubens, anderer Sexualität oder anderer Meinung darf es keine Wartezeit mehr geben.

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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
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