FMA-Bericht zum 1. Quartal 2020 der Aufsicht über Kapitalmarktprospekte:

FMA billigte sieben Prospekte und 20 Nachträge.

Wien (OTS) – Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat im 1. Quartal 2020 sieben Prospekte gebilligt, um einen weniger als im 1. Quartal 2019 (-12,5%). Die Zahl der seitens der FMA gebilligten Nachträge stieg hingegen in diesem Vergleichszeitraum von 17 auf 20 (+17,8%). Ebenso stieg die Zahl der zu gebilligten Basisprospekten hinterlegten Endgültigen Bedingungen, und zwar von 2.163 auf 2.250 (4,0%). Aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) wurden im 1. Quartal 2020 27 Prospekte an die FMA zum öffentlichen Angebot in Österreich notifiziert; zum Vergleichszeitraum des Vorjahres, in dem 42 Prospekte notifiziert wurden, stellt das einen Rückgang um rund 35,7% dar. Die Zahl der an die FMA notifizierten Nachträge verringerte sich von 198 im 1. Quartal 2019 auf 95 im 1. Quartal 2020, was einer Abnahme um 52,0% entspricht. Die FMA hatte wiederum im Berichtszeitraum ein Prospekt (Q1 2019: 3) und elf Nachträge (Q1 2019: 11) an Schwesterbehörden im EWR zu notifizieren. Dies geht aus dem heute von der FMA veröffentlichten Bericht zum 1.Quartal 2020 der österreichischen Aufsicht über Kapitalmarktprospekte hervor.

Den gesamten Quartalsbericht finden Sie auf der FMA-Website unter:

[https://www.fma.gv.at/kapitalmaerkte/aufsicht-ueber-kapitalmarktpros
pekte/quartalsberichte/]
(https://www.fma.gv.at/kapitalmaerkte/aufsicht-ueber-kapitalmarktpros
pekte/quartalsberichte/)

Finanzmarktaufsicht
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
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