WKÖ-Klacska: EU-Mobilitätspaket bringt einige Erleichterungen für Unternehmen, aber auch vergebene Chancen

Licht und Schatten der neuen EU-Regelungen für Entsendung, Sozialvorschriften und Kabotage

Wien (OTS) – Das EU-Parlament hat die Einigung mit dem Verkehrsministerrat zum EU-Mobilitätspaket, das Regelungen zu den Lenk- und Ruhezeiten von Kraftfahrern, zur Entsendung in andere Mitgliedstaaten sowie zu Kabotage und Berufszulassung für Kraftverkehrsunternehmer enthält, offiziell bestätigt. „Durch kompetente Interessenvertretung bei EU-Abgeordneten und Ratsmitgliedern mit Inputs aus der unternehmerischen Praxis konnten einige wesentliche Erleichterungen für Mobilitätsunternehmen erzielt werden“, freut sich Alexander Klacska, Obmann der Bundessparte Transport und Verkehr der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Praxisgerechte Entsendebestimmungen

„Die neuen Regelungen für die Entsendung von Bus- und Lkw-Fahrern ins europäische Ausland sind wesentlich praxistauglicher“, so Klacska weiter. Es ist nun klargestellt, dass Transit und bilaterale Beförderungen im Personen- und Güterverkehr nicht als Entsendung gelten, ebenso wenig wie „Zwischenstopps“ am Weg. Kabotage fällt weiterhin unter die Entsendebestimmungen, wodurch faire Wettbewerbsbedingungen für österreichische Unternehmer hergestellt werden. „Damit die Einhaltung der neuen Vorschriften für Unternehmen nicht zu einem exorbitanten Anstieg des Verwaltungsaufwandes bei Entsendungen führt, muss die EU-Kommission noch rechtzeitig die Möglichkeit schaffen, wie bisher Sammelmeldungen abzugeben“, warnt Klacska.

Keine Lockerung der Kabotageregelungen

Zu den fairen Wettbewerbsbedingungen in Europa trägt auch die Beibehaltung der geltenden Kabotageregelung – drei Beförderungen in sieben Tagen – bei. Sie wird sogar durch eine sogenannte Cooling-Off Periode von vier Tagen ergänzt, während derer keine weiteren Kabotagebeförderungen mit demselben Kraftfahrzeug in diesem Mitgliedsstaat durchgeführt werden dürfen. „Dem Klimaschutz keinen Gefallen tut allerdings die neue Rückkehrverpflichtung des Fahrzeugs alle acht Wochen – die zusätzlich vorgesehene Rückkehr des Fahrers in die Heimat hätte vollkommen ausgereicht“, kritisiert Klacska.

Vergebene Chance bei Lenk- und Ruhezeiten

Während der Corona-Krise hat sich gezeigt, dass die Lkw-Fahrer, die wesentlich dazu beitragen die Versorgung der Bevölkerung aufrecht zu halten, in ihren Fahrzeugen am sichersten sind. „Es ist daher bedauerlich, dass die Lenker weiterhin nicht die Möglichkeit haben, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit in der Fahrerkabine ihres Lkw auf einem sicheren Parkplatz mit sauberen Sanitäranlagen zu verbringen“, so Klacska.

Leider wurde auch die Chance verpasst, die Lenk- und Ruhezeiten für die Personenbeförderung und insbesondere für Fahrer von Reisebussen praxisgerecht und flexibel zu gestalten. „Die von der Verordnung in Aussicht gestellte „Evaluierung“ ist nicht genug, wir werden hier nicht locker lassen“, kündigt Klacska abschließend an.

Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt werden die neue Regelungen mit einer Übergangszeit in Kraft treten. (PWK328/DFS)

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