BPOL-HH: Ohne Fahrkarte in Untersuchungshaft

Hamburg (ots) – Ein 54-jähriger Deutscher benutzte den EC 176 auf der Fahrt nach Hamburg ohne Fahrschein. Eine Überprüfung durch Hamburger Bundespolizisten ergab, dass der Mann mittels Untersuchungshaftbefehl gesucht wurde, des Weiteren bestanden vier Fahndungsnotierungen gegen ihn, unter anderem wegen sexueller Nötigung. Er wurde der Untersuchungshaftanstalt überstellt.

Am 13.07.2020 gegen 14:00 Uhr befand sich ein 54-jähriger deutscher Staatsangehöriger im EC 176 auf der der Fahrt nach Hamburg. Zwischen Wittenberge und Ludwigslust sollte seine Fahrkarte vom Zugbegleitpersonal kontrolliert werden, doch der Fahrgast konnte keinen Fahrschein vorlegen. Da er sich zudem nicht ausweisen konnte, wurde die Bundespolizeiinspektion Hamburg über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.

So wurde der Mann am Hamburger Hauptbahnhof bereits durch zwei Bundespolizisten erwartet.

Durch die Beamten wurde die Identität des Schwarzfahrers festgestellt und überprüft. Hierbei stellte sich heraus, dass die Person per Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichtes Hamburg gesucht wurde. Ihm werden Erschleichen von Leistungen (“Fahren ohne Fahrkarte”) in neun Fällen zur Last gelegt, des Weiteren steht er im Verdacht, zweimal ein Körperverletzungsdelikt begangen zu haben. Auch vier Fahndungsnotierungen diverser Staatsanwaltschaften und Gerichte zur Ermittlung seines Aufenthaltsortes wegen u.a. sexueller Nötigung und Erschleichens von Leistungen bestanden gegen ihn.

Der 54-Jährige wurde noch auf dem Bahnsteig verhaftet und dem Bundespolizeirevier Hamburg Hauptbahnhof zugeführt.

Im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen wurde er der Hamburger Untersuchungshaftanstalt überstellt.

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