MZ zu Karlsruhe und Datenschutz

Halle (ots) – Es ist beschämend für die Bundesregierung, dass ein verfassungskonformer Umgang mit personenbezogenen Daten erst von Netzaktivisten vor Gericht erstritten werden muss. Zwar dürften sich mit den eher dünnen Bestandsdaten kaum Verbrecher überführen lassen. Aber auch die unterliegen dem Persönlichkeitsschutz. Oder, wie Karlsruhe betont: Solche Daten dürfen „nicht ins Blaue hinein“ angefordert werden. Zu groß ist die Gefahr, dass sie zu falschen Verdächtigungen führen.
Sicherheitsbehörden müssen zur Erfüllung ihrer Arbeit Zugriff auf persönliche Daten von Bürgern haben. Aber nur, wenn sie dafür gute Gründe vorweisen können.

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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
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