Umfahrung Großglobnitz-Kleinpoppen: UVP-Bescheid rechtskräftig

LR Schleritzko: „Ziel ist ortsdurchfahrtsfreie Verbindung von Zwettl nach Vitis“

St. Pölten (OTS/NLK) – Der positive Umweltverträglichkeitsprüfungs(UVP)-Bescheid für die Umfahrung Großglobnitz-Kleinpoppen, den die NÖ Landesregierung in ihrer Sitzung vom 23.Juni 2020 beschlossen hat, ist nun rechtskräftig. „Die Umfahrung Großglobnitz-Kleinpoppen zielt auf ein Mehr an Lebensqualität, Sicherheit und Wirtschaftskraft ab. Sie soll eine ortsdurchfahrtsfreie Verbindung von Zwettl nach Vitis schaffen. Das Projekt reiht sich damit nahtlos in die Verbesserungen der Straßeninfrastruktur im Waldviertel ein, wenn man etwa an die Umfahrung Zwettl denkt. Mit dem Beschluss des UVP-Bescheides können die Genehmigungsverfahren positiv abgeschlossen werden“, so NÖ Mobilitätslandesrat Ludwig Schleritzko.

Das Projekt wird nach aktuellen Schätzungen gesamt etwa 60 Millionen Euro kosten. Die Umfahrung soll eine Länge von 8,5 Kilometer haben und wird nach den Planungen zehn Brückenbauwerke umfassen. Orte wie Großglobnitz, Kleinotten, Mayerhöfen, Niederglobnitz, Wolfenstein und Kleinpoppen sollen gerade vom LKW-Durchzugsverkehr durch ein entsprechendes Fahrverbot entlastet werden. Damit können nun die nächsten Schritte in Richtung Bau der Umfahrung wie zum Beispiel die Verhandlungen über die erforderlichen Grundeinlösen gestartet werden.

Weitere Informationen: Büro LR Schleritzko, Florian Krumböck, BA, Telefon 02742/9005-13546, E-Mail florian.krumboeck@noel.gv.at

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