Volksanwalt Achitz: Intensivmedizinische Hauskrankenpflege – Finanzierung funktioniert noch immer nicht

Krankenkassen und Länder sollen erst Leistung organisieren und sich dann ausmachen, wer wie viel zahlt

Der Niederösterreicher Dragan V. leidet an einer schweren Krankheit. Der frühere LKW-Fahrer muss rund um die Uhr künstlich beatmet werden. Dafür muss man heutzutage nicht mehr ins Pflegeheim übersiedeln – die Beatmung ist auch in den eigenen vier Wänden möglich. Daher kann Dragan V. nach einer Zeit im Heim wieder zuhause wohnen. Damit er bei Komplikationen nicht erstickt, muss immer eine kompetente und spezialisierte Hauskrankenpflege anwesend. Während die ÖGK sich bereit erklärte, ihren Anteil an den Kosten zu bezahlen, weigert sich das Land Niederösterreich. Volksanwalt Bernhard Achitz: „Niederösterreich ignoriert, dass man einen Rechtsanspruch auf Pflege zuhause hat. Dass das Land nur zahlen will, wenn Pflegestufe 7 vorliegt, ist die reine Willkür und nicht rechtskonform.“ Niederösterreich ist von der Verfassung sowie von der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet, die Pflege zu finanzieren.

HÖCHSTGERICHTSURTEIL: LÄNDER UND KRANKENKASSEN MÜSSEN ZAHLEN

Mittlerweile liegt ein entsprechendes Höchstgerichtsurteil vor. Die Sozialversicherung ist für die Krankenbetreuung zuständig, Land und Kommunen für die Pflege. Immer wieder wenden sich Menschen an die Volksanwaltschaft, weil das Land oder die zuständigen Krankenkassen sich nicht für die medizinische Hauskrankenpflege zuständig fühlen, oder sich nicht einigen können, wer wieviel zahlt. „Hier braucht es endlich die versprochene österreichweit einheitliche Lösung. Die Pflege muss rasch organisiert werden. Land und Kasse sollen sich nachher untereinander ausmachen, wer welchen Teil der Kosten übernimmt. Aber die Streitigkeiten dürfen nicht zulasten schwerstkranker Menschen gehen“, fordert Achitz.

LAND WIEN ZAHLT, BVAEB WEIGERT SICH

In einem weiteren Fall, den Achitz in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ am 12. September thematisiert hat, ist zwar das Land, konkret Wien, bereit zu zahlen, aber die BVAEB als zuständige Krankenkasse weigert sich. Die 74-jährige Herta K. finanziert sich die Pflege zuhause mithilfe ihrer Pension, des Pflegegelds und ihrer Ersparnisse selbst. Der Fonds Soziales Wien (FSW) ist bereit zu zahlen, aber die BVAEB nicht. Die Kasse wollte Herta K. in ein Pflegeheim übersiedeln. Achitz: „Das Schreiben der BVAEB war weder bürgerinnenfreundlich noch der Rechtslage entsprechend.“ Erst nachdem sich die Volksanwaltschaft eingeschaltet hat, signalisierte die BVAEB nun, dass sie einlenken könnte.

PATIENT*INNEN LEIDEN, WEIL ES NEUN BUNDESLÄNDER UND VIELE KRANKENKASSEN GIBT

Theoretisch haben sich Bund und Länder bereits auf eine einheitliche Lösung verständigt. „Wir haben es nun endlich geschafft, dass die gemeinsame Finanzierung der außerklinischen Langzeitbeatmung im häuslichen Setting in der Sitzung der Bundes-Zielsteuerungskommission beschlossen wurde“, sagte Gesundheitsstaatsekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig im April. Volksanwalt Bernhard Achitz: „Es wird Zeit, dass sich die Länder auch daran halten. Es kann nicht sein, dass Menschen auf ihr Recht warten müssen, nur weil Österreich in neun Bundesländer und viele Krankenkassen zersplittert ist.“

SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter post@volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 erreichbar.

Florian Kräftner
Mediensprecher im Büro von
Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
Telefon: +43 664 301 60 96
E-Mail: florian.kraeftner@volksanwaltschaft.gv.at
https://www.volksanwaltschaft.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender