Wirecard – Ein Fall für den U-Ausschuss

Straubing (ots) – Wenn es die Parlamentarier mit der Aufklärung ernst meinen, kommen sie nicht um einen Untersuchungsausschuss herum. Im Fall Wirecard hat es Staatsversagen auf verschiedensten Ebenen gegeben. Das muss Konsequenzen haben. Für die Bankenaufsicht, für Rechnungsprüfer, für Aufsichtsräte. Umfassende Schlussfolgerungen können erst gezogen werden, wenn bekannt ist, wo überall es Pannen, Versäumnisse und Fehleinschätzungen gegeben hat. Um sich ein Gesamtbild zu machen, ist ein U-Ausschuss mit seinen umfassenden Kompetenzen am besten geeignet.

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