POL-OLD: Polizeidirektion Oldenburg nimmt getunte Kraftfahrzeuge mit Großkontrolle im Stadtgebiet ins Visier +++ Polizeibeamte aus sieben Polizeiinspektionen fortgebildet +++

Oldenburg (ots) – Am Dienstagabend haben Beamte der Polizeidirektion Oldenburg im Stadtgebiet von Oldenburg Kontrollen im Hinblick auf Verstöße gegen illegales Tuning von Kraftfahrzeugen durchgeführt. Dabei wurden bei 19 von insgesamt 24 überprüften Fahrzeugen erhebliche technische Mängel festgestellt, zehn Fahrzeuge wurden wegen mangelnder Verkehrssicherheit sofort vorläufig aus dem Verkehr gezogen. Die Kontrolle fand im Rahmen einer Fortbildung der Polizeidirektion Oldenburg zum Thema “Autotuning” statt, unter Einhaltung der während der Corona-Pandemie geltenden Vorschriften nahmen daran 25 Polizisten von sieben Polizeiinspektionen aus dem Bereich der Polizeidirektion Oldenburg teil.

In einem von zehn Fällen des Erlöschens der Betriebserlaubnis musste ein Kraftfahrzeug sichergestellt und abgeschleppt werden, um diesen durch einen Gutachter überprüfen zu lassen. Der 26-jährige Fahrzeugführer aus Brake (Landkreis Wesermarsch) war mit einem Nissan Skyline unterwegs, an dem Veränderungen an der Abgasanlage und dem Luftfilter festgestellt wurden. Neben einem Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen dieser Bauartveränderungen droht dem 26-jährigen ein weiteres Verfahren wegen des Verdachts des Fahrens unter Einfluss von Betäubungsmitteln.

Auch ein 21-jähriger Fahrer aus Westoverledingen (Kreis Leer) musste seine Fahrt nach der Kontrolle beenden. An seinem Auto wurde eine ungesicherte Spanplatte mit Lautsprechern in der Heckablage und mehrere nicht fachgerecht ausgeführte Umbauten in der Fahrzeugelektrik festgestellt.

Die Polizei beobachtete darüber hinaus ein mutmaßliches Kraftfahrzeugrennen auf dem Innenstadtring zwischen einem VW Scirocco und einem Audi A6. Die beteiligten Fahrzeuge sowie die Führerscheine der beiden Beschuldigten im Alter von 20 und 22 Jahren wurden nach Anordnung der Staatsanwaltschaft Oldenburg beschlagnahmt und Strafverfahren wegen des Verdachts eines Kraftfahrzeugrennens nach §315d StGB eingeleitet.

Die Polizei wird die so genannte “Tuningszene” weiterhin beobachten. Die in der Fortbildung erworbenen Kenntnisse der Beamten tragen dazu bei, dass es künftig vermehrt Kontrollen in diesem speziellen Bereich der Verkehrssicherheitsarbeit geben wird.

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