EANS-Hauptversammlung: Raiffeisen Bank International AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

18.09.2020

E I N B E R U F U N G
an die Aktionäre

für die am Dienstag, den 20. Oktober 2020, um 10.00 Uhr (MESZ) im Raiffeisensaal der Raiffeisen Bank International AG, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich,
als virtuelle Versammlung stattfindende ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
der
Raiffeisen Bank International AG
Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 122119 m
ISIN AT0000606306

I. Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre/-innen

Der Vorstand der Raiffeisen Bank International AG hat nach sorgfältiger Abwägung beschlossen, in Anbetracht der COVID-19-Pandemie zum Schutz der Aktionäre/-innen und sonstiger Teilnehmer/-innen die diesjährige Hauptversammlung als virtuelle Versammlung abzuhalten. Die ordentliche Hauptversammlung der Raiffeisen Bank International AG wird daher auf Grundlage von § 1 des Bundesgesetzes betreffend besondere Maßnahmen im Gesellschaftsrecht aufgrund von COVID-19 (COVID-19-GesG, BGBl I Nr. 16/2020 idgF) und der Verordnung der Bundesministerin für Justiz zur näheren Regelung der Durchführung von gesellschaftsrechtlichen Versammlungen ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer und von Beschlussfassungen auf andere Weise (COVID-19-GesV, BGBl II Nr. 140/2020) in Form einer virtuellen Versammlung mittels einer akustischen und optischen Einwegverbindung in Echtzeit gemäß § 3 Abs 1 COVID-19-GesV ohne physische Präsenz der Aktionäre/-innen durchgeführt.

II. Teilnahme der Aktionäre/-innen über das HV-Portal und durch Vollmachtserteilung an besondere Stimmrechtsvertreter/-innen

Die Gesellschaft stellt für die Teilnahme der Aktionäre/-innen an der diesjährigen Hauptversammlung das HV-Portal zur Verfügung. Aktionäre/-innen können daher an der virtuellen Hauptversammlung durch elektronische Zuschaltung über das von der Gesellschaft eingerichtete HV-Portal mit individuellen Zugangsdaten teilnehmen. Ferner wird den Aktionären/-innen die Möglichkeit geboten, ihre Aktionärsrechte durch eine(n) der von der Gesellschaft vorgeschlagene(n) besondere(n) Stimmrechtsvertreter/-in gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV auszuüben.

Detaillierte Angaben über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellenHauptversammlung sind gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV (“Teilnahmeinformation”) ab 18. September 2020 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rbinternational.com/de/investoren/ veranstaltungen-uebersicht/hauptversammlungen/hauptversammlung-2020 [http:// www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/ hauptversammlungen/hauptversammlung-2020]zugänglich.

III. Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Die Hauptversammlung wird teilweise ab Beginn bis zur Beendigung der Präsentation des Tagesordnungspunktes 1 gemäß § 3 Abs 2 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 AktG im Internet ab ca. 10.00 Uhr (MESZ) unter www.rbinternational.com/de/ investoren/ veranstaltungen-uebersicht/hauptversammlungen/hauptversammlung-2020
[http://www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/
hauptversammlungen/hauptversammlung-2020] öffentlich übertragen.

A. TAGESORDNUNG

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht jeweils zum 31.12.2019 und des Vorschlags für die Gewinnverwendung, des gesonderten nichtfinanziellen Berichts, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Corporate Governance-Berichts des Vorstands.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2019 ausgewiesenen Bilanzgewinns.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019.

5. Wahl des Abschlussprüfers (Bankprüfers) für den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021.

6. Wahlen in den Aufsichtsrat.

7. Beschlussfassung über die Grundsätze für die Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats (Vergütungspolitik).

8. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG, verbunden mit der Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Andienungsrecht der Aktionäre auszuschließen und die Ermächtigung mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Veräußerung der eigenen Aktien auf eine andere Art als über
die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre.

9. Beschlussfassung über die Genehmigung des Erwerbs eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 7 AktG zum Zweck des Wertpapierhandels.

10. Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen gemäß § 174 Abs 2 AktG oder bedingten Pflichtwandelschuldverschreibungen gemäß § 26 BWG sowie den Ausschluss des Bezugsrechtes.

11. Beschlussfassung über die Schaffung eines bedingten Kapitals.

12. Beschlussfassung über die Änderungen der Satzung in §§ 4, 10, 14 und 15.

13. Beschlussfassung über die Abspaltung des bankgeschäftlichen Teilbetriebs Aktiengeschäft (Equity Value Chain) von der Raiffeisen Centrobank AG, als übertragende Gesellschaft, durch verhältniswahrende Abspaltung zur Aufnahme im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zum Spaltungsstichtag 30.06.2020 auf die Raiffeisen Bank International AG, als übernehmende Gesellschaft, unter Fortbestand der Raiffeisen Centrobank AG, ohne Gewährung von Aktien der übernehmenden Gesellschaft und Genehmigung des Spaltungs- und Übernahmsvertrags.

B. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen sind ab 18. September 2020 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/ hauptversammlungen/hauptversammlung-2020 [http:// www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/ hauptversammlungen/hauptversammlung-2020] zugänglich:

* Jahresabschluss 2019 samt Lagebericht;

* Konzernabschluss 2019 samt Konzernlagebericht;

* Corporate Governance-Bericht 2019;

* Vorschlag für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2019;

* gesonderter nichtfinanzieller Bericht für das Geschäftsjahr 2019;

* Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019;

* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 – 13;

* Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf;

* Vergütungspolitik für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats;

* Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 8;

* Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 10;

* Satzung unter Ersichtlichmachung der unter Tagesordnungspunkt 12 vorgeschlagenen Änderungen;

* vollständiger Text dieser Einberufung;

* Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG und für die besonderen Stimmrechtsvertreter/-innen;

* Angaben über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV (“Teilnahmeinformation”);

* Frageformular

Zu Tagesordnungspunkt 13:

* Spaltungs- und Übernahmsvertrag samt Beilagen;

* Jahresabschlüsse und Lageberichte der Raiffeisen Bank International AG und der Raiffeisen Centrobank AG jeweils für die letzten 3 Geschäftsjahre;

* Schlussbilanz der Raiffeisen Centrobank AG zum 30.06.2020;

* Corporate Governance-Berichte der Raiffeisen Bank International AG für die letzten 3 Geschäftsjahre;

* Halbjahresfinanzberichte der Raiffeisen Bank International AG und der Raiffeisen Centrobank AG jeweils zum 30.06.2020;

* Spaltungsbericht des Vorstands der Raiffeisen Centrobank AG;

* Prüfungsbericht des Spaltungsprüfers;

* Spaltungsbericht des Aufsichtsrats der Raiffeisen Centrobank AG

* Hinweisbekanntmachung gemäß § 17 iVm § 7 SpaltG

C. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Nachweisstichtag gemäß § 111 AktG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Dieser Nachweisstichtag ist der 10. Oktober 2020, 24.00 Uhr (MESZ). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär/-in ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Nachweis des Anteilsbesitzes

Alle Inhaberaktien der Gesellschaft sind depotverwahrt. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 15. Oktober 2020, 24.00 Uhr (MESZ), ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, nachzuweisen:

(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
per Post oder Boten: Raiffeisen Bank International AG
c/o Link Market Services GmbH, Siebensterngasse 32-34, 1070 Wien
per E-Mail ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten elektronischen Signatur: anmeldung.rbi@anmeldestelle.at [anmeldung.rbi@anmeldestelle.at]
per SWIFT: RZBAATWWXXX,
Message Type MT598 oder MT599; in Feld 20 “HV RBI” angeben sowie in Feld 77E bzw. 79 unbedingt
“ISIN AT0000606306” im Text angeben
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß § 15 Abs 2 genügen lässt
per Telefax: +43 (0) 1 3750 215-99,
per E-Mail: anmeldung.rbi@anmeldestelle.at [anmeldung.rbi@anmeldestelle.at], wobei die Depotbestätigung als Anhang dem E-Mail (z.B. PDF) anzuschließen ist

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD in deutscher oder englischer Sprache auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT),

* Angaben über den/die Aktionär/-in: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, Register und Registernummer bei juristischen Personen,

* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des/der Aktionärs/-in, ISIN AT0000606306,

* Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,

* die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den Nachweisstichtag, 10. Oktober 2020, 24.00 Uhr (MESZ), bezieht.

Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Als angemeldete Aktionäre/-innen in dieser Einberufung werden daher jene Aktionäre/-innen bezeichnet, deren Depotbestätigungen rechtzeitig bei der Gesellschaft eingelangt sind.

Die Aktionäre/-innen werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht gesperrt; Aktionäre/-innen können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

D. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE/-INNEN GEMÄß §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre/-innen, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind (zum Nachweis sogleich unten), können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Dieses Verlangen muss in Schriftform (Unterschrift erforderlich) spätestens am 29. September 2020 der Gesellschaft, Raiffeisen Bank International AG,
z. Hd. Elisabeth Klinger – Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich, zugehen. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.

Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre/-innen
(5 % des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung ununterbrochen Inhaber der Aktien sind. Diese Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehreren Aktionären/-innen, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5 % des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen unter Abschnitt C. verwiesen.

Beschlussvorschläge

Aktionäre/-innen, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre/-innen, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 9. Oktober 2020 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0) 1 3750 215-99, per E-Mail an anmeldung.rbi@anmeldestelle.at [anmeldung.rbi@anmeldestelle.at], wobei dieses Verlangen als eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. PDF) anzuschließen ist, oder an Raiffeisen Bank International AG, z. Hd. Elisabeth Klinger – Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich, zugeht.

Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur dann abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung als Antrag wiederholt wird. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.

Bei einem Vorschlag zu den Wahlen in den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 6) treten an die Stelle der anzuschließenden Begründungen die Erklärungen der vorgeschlagenen Personen gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die vorgeschlagenen Personen haben darin ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten. Derartige Vorschläge müssen der Gesellschaft in Textform spätestens bis 9. Oktober 2020 zugehen und von der Gesellschaft spätestens am 13. Oktober 2020 auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, widrigenfalls die betreffenden Personen nicht in die Abstimmung einbezogen werden dürfen.

Zum Tagesordnungspunkt 6. “Wahlen in den Aufsichtsrat” und der allfälligen Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionäre/-innen gemäß § 110 AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben gemäß § 110 Abs 2 S 2 AktG:

Der Aufsichtsrat der Raiffeisen Bank International AG besteht grundsätzlich aus zwölf (aufgrund der Zurücklegung des Mandats durch ein Aufsichtsratsmitglied derzeit aus elf) von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern (Kapitalvertretern/-innen) und sechs vom Betriebsrat gemäß § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern. Von den zwölf
Kapitalvertretern/-innen waren bis zur Zurücklegung des Mandats durch ein Aufsichtsratsmitglied am 18. Juni 2020 neun Männer und drei Frauen, von den sechs Arbeitnehmervertretern/-innen sind vier Männer und zwei Frauen. Der Aufsichtsrat besteht daher derzeit aus zwölf Männern (davor dreizehn Männern) und fünf Frauen; das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG wird erfüllt.

Es wird mitgeteilt, dass ein Widerspruch gemäß § 86 Abs 9 AktG weder von der Mehrheit der Kapitalvertreter/-innen noch von der Mehrheit der Arbeitnehmervertreter/-innen erhoben wurde und es daher nicht zu einer Getrennterfüllung, sondern zur Gesamterfüllung des Mindestanteilsgebots gemäß § 86 Abs 7 AktG kommt.

Sollte es zum Tagesordnungspunkt 6. “Wahlen in den Aufsichtsrat” zu keiner Erhöhung der Anzahl der Mitglieder im Rahmen der Satzung kommen, ist bei der allfälligen Erstattung eines Wahlvorschlags durch Aktionäre/-innen darauf Bedacht zu nehmen, dass im Falle der Annahme des Wahlvorschlags von achtzehn Aufsichtsratsmitgliedern mindestens fünf Frauen dem Aufsichtsrat angehören.

Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung die in § 87 Abs 2a AktG festgelegten Kriterien zu berücksichtigen, insbesondere die fachliche und persönliche Qualifikation der Mitglieder, die fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrats, Aspekte der Diversität und Internationalität sowie die berufliche Zuverlässigkeit. Weiters hat jede vorgeschlagene Person die Anforderungen an die fachliche Eignung, Erfahrung, persönliche Zuverlässigkeit und zeitliche Verfügbarkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 28a Abs 5 BWG dauernd zu erfüllen. § 28a Abs 3 BWG legt weitere Anforderungen an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats fest.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechts ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Bei mehreren Aktionären/-innen, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1 % des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssen sich die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen unter Abschnitt C. verwiesen.

HV-Portal

In der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft am 20. Oktober 2020 steht den Aktionären/-innen für die Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen Aktionärsrechte das HV-Portal der Gesellschaft zur Verfügung. Das HV-Portal ist ab dem Nachweisstichtag
(10. Oktober 2020, 24.00 Uhr (MESZ)) unter www.rbinternational.com/de/ investoren/veranstaltungen-uebersicht/hauptversammlungen/hauptversammlung-2020
[http://www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/
hauptversammlungen/hauptversammlung-2020] erreichbar.

Das HV-Portal ermöglicht den angemeldeten Aktionären/-innen die

* Teilnahme an der Hauptversammlung mittels einer akustischen und optischen Verbindung in Echtzeit

* Ausübung ihrer Rechte zur Stimmabgabe

* Stellung eines Beschlussantrags

* Erhebung eines Widerspruchs

* Ausübung des Auskunftsrechts

* Bevollmächtigung eines/einer Vertreters/Vertreterin oder eines/einer besonderen Stimmrechtsvertreters/-in

Weitere Informationen zur Teilnahme über das HV-Portal finden sich in den Teilnahmeinformationen, welche ab 18. September 2020 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/ hauptversammlungen/hauptversammlung-2020 [http:// www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/ hauptversammlungen/hauptversammlung-2020] abrufbar sind.

Auskunftsrecht

Gemäß § 118 AktG ist jedem/jeder Aktionär/-in auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.

Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft (www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/ hauptversammlungen /hauptversammlung-2020 [http://www.rbinternational.com/de/ investoren/veranstaltungen-uebersicht/hauptversammlungen/hauptversammlung-2020]) in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war. Auf den Grund der Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen.

Jeder/Jede Aktionär/-in kann sein/ihr Auskunftsrecht während der Hauptversammlung über das HV-Portal ausüben.

Ferner sind Aktionäre/-innen eingeladen, die Fragen vor der Hauptversammlung auch direkt an die Gesellschaft per E-Mail anfragen.rbi@anmeldestelle.at [fragen.rbi@rbinternational.com] zu übermitteln. Für die Identifikation der Aktionäre/-innen sind die Fragen unter gleichzeitiger Angabe des vollständigen Namens, des Geburtsdatums bzw. der Firmenbuchnummer (bei juristischen Personen) sowie der Depotnummer und des Namens des depotführenden Kreditinstitutes sowie der Nachbildung der Namensunterschrift (oder durch andere Erkennbarmachung) zu übermitteln. Die Aktionäre/-innen können das auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/hauptversammlungen /hauptversammlung-2020 [http:// www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/ hauptversammlungen/hauptversammlung-2020] zur Verfügung gestellte Frageformular verwenden, das die oben genannten Angaben zur Identität enthält. Jeder/Jede Aktionär/-in wird ersucht die Fragen an die Gesellschaft rechtzeitig zu übermitteln, sodass diese spätestens am 2. Werktag vor der Hauptversammlung (das ist der 16. Oktober 2020) bei der Gesellschaft einlangen. Damit wird dem Vorstand eine genaue Vorbereitung sowie eine rasche Beantwortung der von den Aktionären/-innen gestellten Fragen in der Hauptversammlung ermöglicht. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, Fragen, die nicht einem/einer Aktionär/-in zuordenbar sind, nicht zu beantworten

Jeder/Jede Aktionär/-in ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen (§ 119 AktG).

Weitere Informationen zur Ausübung dieser Aktionärsrechte über das HV-Portal sind aus den Teilnahmeinformationen zu entnehmen, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/hauptversammlungen /hauptversammlung-2020 [http:// www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/ hauptversammlungen/hauptversammlung-2020] abrufbar sind.

E. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE UND BESONDERE STIMMRECHTSVERTRETER/-INNEN GEMÄß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV

Jeder/Jede Aktionär/-in kann seine/ihre Rechte zur Stimmabgabe, Stellung eines Beschlussantrags sowie Erhebung eines Widerspruchs direkt über das HV-Portal ausüben. Darüber hinaus stellt die Gesellschaft den Aktionären/-innen für die Ausübung ihrer Aktionärsrechte vier geeignete und von ihr unabhängige Stimmrechtsvertreter/-innen § 3 Abs 4 COVID-19-GesV zur Verfügung. Die Kosten der besonderen Stimmrechtsvertreter/-innen trägt die Gesellschaft.

Folgende besondere Stimmrechtsvertreter/-innen stehen zur Verfügung (in alphabetischer Reihenfolge):

1. Dr. Maria Brandstetter

Rechtsanwältin
Stephansplatz 4/8, 1010 Wien
Tel: +43 (0) 1 513 85 12
E-Mail: brandstetter.rbi@anmeldestelle.at [brandstetter.rbi@anmeldestelle.at]

2. Dr. Michael Knap
c/o IVA – Interessenverband für Anleger
Feldmühlgasse 22, 1130 Wien
Mobil: +43 (0) 664 213 87 40
E-Mail: knap.rbi@anmeldestelle.at [michael.knap@iva.or.at]

3. Dr. Christian Temmel, MBA
Rechtsanwalt
c/o DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH
Schottenring 14, 1010 Wien
Tel: +43 (0) 1 531 78 1505
E-Mail: temmel.rbi@anmeldestelle.at [temmel.rbi@anmeldestelle.at]

4. Mag. Gernot Wilfling
Rechtsanwalt
c/o Müller Partner Rechtsanwälte GmbH
Rockhgasse 6, 1010 Wien
Telefon: +43 (0) 1 535 8008 27
E-Mail: wilfling.rbi@anmeldestelle.at [wilfling.rbi@anmeldestelle.at]

Die Bevollmächtigung des/der besonderen Stimmrechtsvertreter/-in über das HV-Portal ist ab dem Nachweisstichtag (10. Oktober 2020, 24.00 Uhr (MESZ)) bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung möglich. Über das HV-Portal können Aktionäre/-innen auch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung eine etwaige zuvor erteilte Vollmacht und Weisung an den/die besondere(n) Stimmrechtsvertreter/-in ändern oder widerrufen.

Sofern die Bevollmächtigung des/der besonderen Stimmrechtsvertreters/-in nicht über das HV-Portal erfolgt, hat die Vollmacht für den/die besondere(n) Stimmrechtsvertreter/-in bis spätestens am 19. Oktober 2020, 16.00 Uhr (MESZ) an einer der oben genannten Adressen der besonderen Stimmrechtsvertreter/-innen (per E-Mail oder per Post/Boten) einzulangen.

Jeder/Jede Aktionär/-in, der/die zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung berechtigt ist, hat darüber hinaus das Recht einen/eine Vertreter/-in zu bestellen, der/die im Namen des/der Aktionärs/-in an der virtuellen Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der/die Aktionär/ -in hat, den er/sie vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Hat der/die Aktionär/-in seinem/ihrem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemäß.

Sofern die Bevollmächtigung nicht über das HV-Portal erfolgt, hat die Vollmacht für den/die Bevollmächtigte(n) bis spätestens am 19. Oktober 2020, 16.00 Uhr (MESZ) an einer der nachgenannten Adressen der Gesellschaft einzulangen:

per Telefax: +43 (0) 1 3750 215-99,
per E-Mail: anmeldung.rbi@anmeldestelle.at [anmeldung.rbi@anmeldestelle.at], wobei die Vollmacht als Anhang (z.B. PDF) dem E-Mail anzuschließen ist, per SWIFT: RZBAATWWXXX,
Message Type MT598 oder MT599; in Feld 20 “HV RBI” angeben sowie in Feld 77E bzw. 79 unbedingt
“ISIN AT0000606306” im Text angeben; oder
per Post oder Boten: Raiffeisen Bank International AG
c/o Link Market Services GmbH, Siebensterngasse 32-34, 1070 Wien

Ein Vollmachtsformular und eines für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/ hauptversammlungen /hauptversammlung-2020 [http://www.rbinternational.com/de/ investoren/veranstaltungen-uebersicht/hauptversammlungen/hauptversammlung-2020] abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Weitere Informationen zur Vertretung durch Bevollmächtigte und besondere Stimmrechtsvertreter/-in sind in den Teilnahmeinformationen enthalten, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rbinternational.com/de/investoren/ veranstaltungen-uebersicht/hauptversammlungen/hauptversammlung-2020 [http:// www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/ hauptversammlungen/hauptversammlung-2020] abrufbar sind.

F. Information für Aktionäre/-INNEN zur Datenverarbeitung

Die Raiffeisen Bank International AG verarbeitet personenbezogene Daten von Aktionären/-innen oder deren Bevollmächtigten und sonstigen an der Hauptversammlung teilnehmenden Personen (die “Teilnehmer/-in”), insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum, Registernummer bei juristischen Personen, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien, Nummer der Stimmrechtskarte sowie E-Mail-Adresse und ggf. Telefonnummer auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze und des Aktiengesetzes, um ihnen die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Raiffeisen Bank International AG erhält diese Daten unter anderem von den depotführenden Kreditinstituten (Depotbestätigungen) oder von den Teilnehmern/-innen selbst anlässlich der Anmeldung zur Hauptversammlung, bei der Anforderung der Zugangsdaten und/oder der Erteilung von Vollmachten und durch Eingaben über das HV-Portal. Die Teilnehmer/-innen sind grundsätzlich verpflichtet, der Raiffeisen Bank International AG die erforderlichen Angaben mitzuteilen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Teilnehmern/-innen ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie für deren ordnungsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung erforderlich. Die Dienstleister und Auftragsverarbeiter der Raiffeisen Bank International AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden (darunter insbesondere IT-sowie Back-Office Dienstleister wie z.B. Link Market Services GmbH, Siebensterngasse 32-34, 1070 Wien,) erhalten von der Raiffeisen Bank International AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Raiffeisen Bank International AG. In Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung übermittelt die Raiffeisen Bank International AG auch personenbezogene Daten von Aktionären/-innen und deren Bevollmächtigten an öffentliche Stellen, wie z.B. das Firmenbuch oder die Finanzmarktaufsicht.

Die Daten der Teilnehmer/-innen werden nach Ende der jeweils anwendbaren gesetzlichen Fristen anonymisiert bzw. gelöscht. Bei der Speicherdauer sind neben gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationsfristen, die sich u.a. aus demUnternehmensgesetzbuch, der Bundesabgabenordnung und dem Bankwesengesetz ergeben, die gesetzlichen Verjährungsfristen, die z.B. nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch in bestimmten Fällen bis zu 30 Jahre betragen können, zu berücksichtigen.

Alle Teilnehmer/-innen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten, das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß den Voraussetzungen des Datenschutzrechts.

Diese Rechte können Teilnehmer/-innen gegenüber der Raiffeisen Bank International AG unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Raiffeisen Bank International AG
Group Data Privacy Office
Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich datenschutz@rbinternational.com
+43 (0)1 71 707-8603

Nähere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/ hauptversammlungen /hauptversammlung-2020 [http://www.rbinternational.com/de/ investoren/veranstaltungen-uebersicht/hauptversammlungen/hauptversammlung-2020] abrufbar.

G. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.003.265.844,05 und ist in 328.939.621 auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stammaktien (Stückaktien) zerlegt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Stichtag 322.204 eigene Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft keine Rechte zu; die eigenen Aktien unterliegen einem Stimmverbot bei der Gesellschaft und ihren Tochterunternehmen.

Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum Stichtag 328.617.417. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.

Wien, im September 2020

Der Vorstand
der
Raiffeisen Bank International AG

Ende der Mitteilung euro adhoc

Anhänge zur Meldung:
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