EANS-Hauptversammlung: STRABAG SE / Ergebnisse zur Hauptversammlung

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21.09.2020

STRABAG SE
Villach
ÄNDERUNG DER DIVIDENDENBEKANNTMACHUNG
zur Dividende für das Geschäftsjahr 2017
ISIN: AT000000STR1

1. Ursprüngliche Dividendenbekanntmachung
In der am 15.6.2018 abgehaltenen 14. Ordentlichen Hauptversammlung der STRABAG SE wurde für das Geschäftsjahr 2017 die Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,30 je Stückaktie beschlossen. Am selben Tag wurde die Dividendenbekanntmachung bezüglich der Dividende für das Geschäftsjahr 2017 veröffentlicht.

Gemäß der Dividendenbekanntmachung vom 15.6.2018 erfolgt die Auszahlung der Dividende für das Geschäftsjahr 2017 nicht über die OeKB CSD GmbH, sondern im Wege einer Verrechnung zwischen der STRABAG SE, FN 88983 h, Triglavstraße 9, 9500 Villach (“STRABAG”) und den Aktionärinnen und Aktionären mit der Unterstützung der Raiffeisen Centrobank AG, FN 117507f, Tegetthoffstraße 1, 1010 Wien (“RCB”), im Wesentlichen wie folgt:

* Am 26.6.2018 wurde für jede Inhaberaktie ein Wertrecht mit der ISIN AT0000A21MA6 bei der Depotbank der jeweiligen Aktionärin bzw. des jeweiligen Aktionärs eingebucht.

* Jedes Wertrecht verbrieft den Anspruch auf die von STRABAG für das Geschäftsjahr 2017 je Aktie festgestellte Dividende in Höhe von EUR 1,30. Dividenden werden unverzinst ausbezahlt.

* Das Wertrecht berechtigt seit dem 26.6.2018 zum Bezug der Dividende, Zug-um-Zug gegen Übertragung des Wertrechts an die RCB.

* MESCHDUNARODNAJA KOMPANIJA AKZIONERNOE OBSCHTSCHESTWO “RASPERIA TRADING LIMITED” [internationale Gesellschaft Aktiengesellschaft “Rasperia Trading Limited”], Registernummer (OGRN) 1193926007153, Russische Föderation, (vormals Rasperia Trading Limited, Registernummer HE 187571, Zypern; “Rasperia”) (oder ihr(e) Rechtsnachfolger) hat (haben) nachzuweisen, dass sie nicht zu 50 oder mehr Prozent von einem oder mehreren SDNs gehalten und/oder kontrolliert wird (werden).

* Die depotführenden Banken aller übrigen Wertrecht-Inhaberinnen und -Inhaber haben wiederum eine Bestätigung abzugeben, aus der sich ergibt, dass die Wertrechte weder per 26.6.2018 noch am Tag der Einlösung von Rasperia gehalten wurden.

Der Grund für diese Auszahlungsmethode war, dass das Finanzministerium der Vereinigten Staaten von Amerika im April 2018 durch seine zuständige Behörde, das Office of Foreign Assets Control Herrn Oleg Deripaska als sogenannten Specially Designated National (SDN) gelistet und mit wirtschaftlichen Sanktionen belegt hat, sodass STRABAG davon ausgehen musste, dass ihre Aktionärin Rasperia ebenfalls als SDN einzustufen war.

2. Hintergrund für die Änderung der Dividendenbekanntmachung
Am 14.9.2020 hat Rasperia STRABAG mitgeteilt und nachgewiesen, dass kein SDN mehr mit mehr als 50 % an ihr beteiligt ist und sie daher nicht mehr als sogenanntes “blocked entity” nach dem US-Sanktionsregime gilt.

Dementsprechend konnte die Dividende für das Geschäftsjahr 2017 nunmehr auch an Rasperia ausbezahlt werden.

Da Rasperia nicht mehr als “blocked entity” gilt, ist es nun nicht mehr erforderlich, dass die depotführenden Banken der anderen Wertrecht-Inhaberinnen und -Inhaber bei der Einlösung der Dividende 2017 bestätigen, dass die Wertrechte weder per 26.6.2018 noch am Tag der Einlösung von Rasperia gehalten wurden. Die konkreten Voraussetzungen zur vereinfachten Einlösung der Dividende für das Geschäftsjahr 2017 wird im nachfolgenden Punkt 3. dargestellt:

3. Voraussetzung für die geänderte Dividendenauszahlung
RCB bleibt weiterhin die bestellte Zahlstelle (“Zahlstelle”). Die Zahlstelle handelt ausschließlich als Beauftragte von STRABAG und übernimmt keinerlei Verpflichtungen gegenüber den Wertrecht-Inhaberinnen und -Inhabern. Es wird kein Auftrags- oder Treuhandverhältnis zwischen ihr und den Wertrecht-Inhaberinnen und -Inhabern begründet.

Die Zahlstelle zahlt die Dividende Zug-um-Zug gegen Übertragung des Wertrechts an die depotführende Bank der Wertrecht-Inhaberin bzw. des -Inhabers.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt abzüglich 27,5 % Kapitalertragsteuer, soweit keine steuerliche Ausnahme von der Einhebung der Kapitalertragsteuer vorliegt und geltend gemacht wurde.

Die Dividendenzahlung erfolgt durch die Zahlstelle unter der Voraussetzung, dass STRABAG der Zahlstelle die erforderlichen Beträge für die Zahlung der Dividende rechtzeitig und vollständig zur Verfügung gestellt hat.

Ab sofort ist keine Bestätigung der depotführenden Banken jeder/s von Rasperia verschiedenen Wertrecht-Inhaberin bzw. -Inhabers bei der Einreichung von Wertrechten erforderlich, gemäß der die Wertrechte weder per 26.6.2018 noch am Tag der Einlösung von Rasperia gehalten wurden. Das unterwww.strabag.com [http:/ /www.strabag.com/] abrufbare Formular zur Einlösung von Wertrechten (15.6.2018) ist für die Einlösung der Dividende für das Geschäftsjahr 2017 nicht mehr erforderlich.

4. Fristen
Die Wertrechte können weiterhin bei der Zahlstelle bis zum 28.6.2021, 17:00 Uhr Ortszeit Wien, eingereicht werden. Nicht rechtzeitig behobene Dividenden verfallen zugunsten der Gesellschaft.

5.Spesenvergütung
Auf Anfrage der depotführenden Banken ersetzt STRABAG Spesen für die Abwicklung der Dividendenzahlung mittels Wertrechten in Höhe von EUR 8,- je Depot.

6.Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Rechte und Pflichten der Wertrecht-Inhaberinnen und -Inhaber und der STRABAG unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts. Erfüllungsort ist Wien, Österreich.

Für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Abwicklungsbedingungen ist – soweit gesetzlich zulässig und/oder soweit sich nicht ein anderer Zwangsgerichtsstand ergibt (vgl. insbesondere § 83a JN) – das für Handelssachen jeweils zuständige Gericht in Wien ausschließlich zuständig.

Für Klagen einer Verbraucherin bzw. eines Verbrauchers gegen STRABAG ist nach Wahl der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers – soweit gesetzlich zulässig und/ oder soweit sich nicht ein anderer Zwangsgerichtsstand ergibt (vgl. insbesondere § 83a JN) – das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Wohnsitz der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers oder am Sitz von STRABAG oder ein sonstiges, aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zuständiges Gericht zuständig.

Villach, im September 2020
Der Vorstand

Ende der Mitteilung euro adhoc

Anhänge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/documents/2246/12/10559063/0/STRABAG_DivBek_2017_Aktualisierung2020_D.pdf

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