Nationalrat beschließt weitere Entlastungen für Familien und zusätzliche Fördermilliarde für Unternehmens-Investitionen

Auch die Zuverdienstgrenze für berufstätige Studierende wird angehoben

Wien (PK) – Große Fördersummen im Zuge der COVID-19-Krise wurden in der heutigen Sitzung des Nationalrats abgesegnet. Im Zuge einer Regierungsvorlage zur Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes entschieden die Parteien einstimmig die Erhöhung des sogenannten Corona-Familienhärtefonds von zuvor 60 auf nunmehr 100 Mio. €. Weiters kamen zwei Anliegen der Regierungsparteien in Form von Ausschussanträgen zur Abstimmung: Die Verdopplung der Covid-19-Investitionsprämie im Rahmen des Investitionsprämiengesetzes wurde mehrheitlich und der Verzicht auf Rückzahlungen von Zuschüssen zum Kinderbetreuungsgeld im Rahmen des Kinderbetreuungsgeldgesetzes einstimmig beschlossen. Mit Stimmenmehrheit abgelehnt wurde der Entschließungsantrag der FPÖ zur Verdoppelung der Familienbeihilfe in den Monaten der Corona-bedingten-Schulschließung.

Parteienkonsens zur Aufstockung des Familien-Härtefallfonds und Erhöhung der Zuverdienstgrenze für Studierende

Die Zustimmung der FPÖ zur Regierungsvorlage und damit zur zweiten Aufstockung des Familienhärtefallfonds gab Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ) bekannt. Die damit verbundene Erhöhung der Zuverdienstgrenze für Studierende auf 15.000 € bezeichnete sie als eine “jahrelange Forderung” ihrer Partei. Der Entschließungsantrag der FPÖ, mit dem eine Verdopplung der Familienbeihilfe für Kinder bis zum 14. Lebensjahr in den Monaten der Schulschließungen gefordert wird, sei richtig und notwendig für Familien mit geringem Einkommen, so Mühlberghuber. Dass der bereits ausbezahlte Kinderbonus von 360 € allen Familien zu Gute komme, sei hingegen “nicht wahr”, der Ausschluss von Kindern, die im September 18 Jahre alt geworden seien, “unfair und ungerecht”.

Als Erfolgsmodell bezeichnete Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP) den Corona-bedingten Familienhärtefonds. 50.000 AntragstellerInnen hätten bereits ihr Geld bekommen, 25.000 Anträge seien noch unvollständig und müssten nachbearbeitet werden, was eine immense Arbeit bedeute, so Sieber. Nach wie vor kämen Anträge herein, weshalb Sieber seinen Dank an Bundesministerin Aschbacher für die Aufstockung der Mittel richtete. Dass man die Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld aus den Jahren 2015 und 2016 nicht zurückfordere, käme besonders Menschen mit geringem Einkommen zugute, so Sieber.

Eine “Odyssee der Familien” bei den Anträgen zum Härtefallfonds beklagte Abgeordnete Rosa Ecker (FPÖ). Viele hätten bereits im April eingereicht aber bis September noch immer kein Geld erhalten. Anderen wiederum sei mehr ausbezahlt worden als die Vorberechnungen ergeben hätten. Ecker vertraute auf die Zusage der Bundesministerin, dass es zu keinen Rückforderungen kommen werde.

Eine “generelle Reform des Familienhärtefonds” vermisste Abgeordnete Petra Wimmer (SPÖ). Die Unterstützungen seien hilfreich, aber 25.000 Familien würden noch immer auf ihr Geld warten. Zudem seien viele Familien von der Maßnahme gänzlich ausgenommen, wie etwa AlleinerzieherInnen in Karenz, getrennt lebende Elternteile oder “Eltern, die in der Jobkrise ihren Job verloren haben”. Auch geringfügig Beschäftigte, die ihren Job verloren hätten, würden nichts bekommen, beklagte Wimmer, die in der Folge einen Entschließungsantrag einbrachte, der schließlich abgelehnt wurde. In diesem wurde gefordert, die Anspruchsberechtigung auf alle Familien mit Corona-bedingten Einkommenseinbußen auszuweiten.

Die Erhöhung der Zuverdienstgrenze für berufstätige Studierende stellte für Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne) ein wichtiges Anliegen dar. Studieren sei “eine Zeit, wo man jeden Euro doppelt und dreifach umdrehen muss”, weshalb es wichtig sei, den Studierenden unter die Arme zu greifen. 65% seien neben ihrem Studium erwerbstätig. Auch andere Volljährige in Berufsausbildung würden von der geplanten Erhöhung profitieren, so Neßler. Die Aufstockung des Familienhärtefonds bezeichnete sie als wichtig, da viele Betroffene “am Rande der Verzweiflung” seien. Ebenso wirke der Verzicht auf die Rückzahlung von Zuschüssen zum Kinderbetreuungsgeld. Mit Verweis auf den SPÖ-Entschließungsantrag zur Kinderarmut beteuerte Neßler, dass der Kampf gegen diese “erst begonnen” habe und die Grünen sich für die Reduzierung derselben einsetzen werden.

Dankbar für die Zusammenarbeit beim Familienhärtefonds äußerte sich Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS), der auf die organisatorischen Anfangsschwierigkeiten zurückblickte. Von 1,4 Millionen Familien hätten 5% um Unterstützung angesucht, noch mehr hätten allerdings an Wohlstand verloren und würden derzeit versuchen, noch ohne Hilfen durch den Winter zu kommen. Jene, die das nicht aus eigener Kraft schaffen, würden Unterstützung benötigen, eine vernünftige Lösung sei allerdings ausständig. Mit einem eigenen Entschließungsantrag forderte Bernhard die Bundesregierung auf, einen “Härtefonds 2.0” zu schaffen, “transparent, unbürokratisch, nachvollziehbar, nicht indexiert und zweckgebunden”. Zudem forderte er, die Gleichbehandlung von selbstständigen und unselbstständigen Erwerbstätigen in Bezug auf den Familienhärtefonds. Die Anliegen seiner Fraktion fanden im Plenum keine Mehrheit.

Abgeordnete Gudrun Kugler (ÖVP) sprach sich in ihrem Debattenbeitrag gegen den Entschließungsantrag der FPÖ aus, da der Kinderbonus von 360 € pro Kind bereits umfassender sei. Außerdem hob sie die Familie als systemrelevant hervor, dort seien etwa die Schulschließungen aufgefangen worden. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) sah in dem SPÖ-Entschließungsantrag gegen Kinderarmut einige wichtige Punkte und möchte das Thema weiter diskutieren. Claudia Plakolm (ÖVP) hob etwa die Erhöhung der Zuverdienstgrenze für Studierende als sehr positiv hervor, um jene mit Nebenjob zu entlasten.

Auch Eva Maria Holzleitner (SPÖ) und Andrea Kuntzl (SPÖ) zeigten sich erfreut über die Unterstützung für Studierende durch Erhöhung der Zuverdienstgrenze, den beiden SPÖ-Abgeordneten zufolge brauche es aber ein größeres Paket. Holzleitner brachte einen SPÖ-Entschließungsantrag gegen Kinderarmut ein und betonte, auch für diesen Bereich gehe es um ein umfassendes Maßnahmenpaket.

Erhöhung der Covid-19-Investitionsprämie von einer auf zwei Milliarden Euro

Mehrheitlich beschlossen die Abgeordneten außerdem eine Erhöhung der Covid-19-Investitionsprämie von einer auf zwei Milliarden Euro. Der Gesetzesantrag war zuvor kurzfristig im Familienausschuss eingebracht worden. Extrem hohe Nachfrage nach der Investitionsprämie habe die zweite Milliarde notwendig gemacht, so Peter Haubner (ÖVP). So sei die erste Milliarde bereits ausgeschöpft und habe 10,5 Mrd. € an Investitionen in Österreich ausgelöst, war er sich mit Norbert Sieber (ÖVP) über die Wichtigkeit dieser Maßnahme für Beschäftigung und Wirtschaft einig. Außerdem wirke sie genau dort, wo man sie brauche, nämlich bei klein- und mittelständischen Unternehmen und in den Regionen. Zudem trage die Investitionsprämie eine ökologische Handschrift, sagte Hermann Weratschnig (Grüne), etwa mit einem Drittel der Anträge im Ökologisierungsbereich: “Klimaschutz und Wirtschaft sind kein Widerspruch”, so der Abgeordnete der Grünen.

Die Investitionsprämie sei für konjunkturelle Impulse in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit aufgesetzt, erläuterte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. Dadurch hätten Unternehmen Investitionspläne nicht aufgeschoben. 62% der Anträge würden zudem von Kleinstunternehmen stammen. Gerade die wichtigen Bereiche Digitalisierung und Umweltinvestitionen machen zusammen über 55% der Anträge aus, betonte die Ministerin. Die Aufstockung um eine zweite Milliarde sei von großer Bedeutung, da Unternehmen ihr zufolge weiter einreichen wollen und es damit nicht zuletzt auch darum gehe, Arbeitsplätze abzusichern. (Fortsetzung Nationalrat) cke/mbu

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