HZA-F: Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrolliert Post- Paket und Expressdienstleister im Stadtgebiet Frankfurt am Main

Frankfurt am Main (ots) – Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Bereich Post- Paket und Expressdienstleister wurden am Donnerstag, 17. September 2020 zwei Objekte von 18 Zöllnerinnen und Zöllnern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Frankfurt am Main kontrolliert. Die Überprüfung erstreckte sich über 12 Unternehmen, insbesondere Subunternehmen. Im Vordergrund der Prüfungen galt es festzustellen, ob die Arbeitgeber die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) erfüllen, so-wie ihre Arbeitnehmer gegenüber der Sozialversicherung gemeldet haben. In 17 Fällen ergab sich der Verdacht auf Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen. Außer-dem wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Beschäftigung von Ausländern gegen den Arbeitgeber und gegen den Arbeitnehmer eingeleitet. Die Auswertung der gewonnenen Prüferkenntnisse dauert an.

Mehr als 2.200 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) überprüften am 17. September 2020 in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung die Branche der Kurier-, Express- und Paketdienstleister. Bei der Schwerpunktprüfung kontrollierte die FKS insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern. Seit dem 1. Januar 2020 gilt in dieser Branche der allgemeine Mindestlohn von 9,35 Euro je Stunde. Überprüft wurde zudem auch die Nachunternehmerhaftung, die seit dem 1.Juli 2020 gilt. Die Nachunternehmerhaftung regelt die Erfüllung der Zahlungspflicht und Sozialversicherungsbeiträge für Unternehmern, die im Bereich der Kurier, Express- und Paketdienste tätig sind. Die Einsatzkräfte haben insgesamt rund 8.000 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt sowie in über 250 Fällen Geschäftsunterlagen der Unternehmen überprüft. Die bisherigen Erkenntnisse führten zur Einleitung von 16 Strafverfahren wegen Be-trug, illegaler Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel und Urkundenfälschung. Ferner wurden 36 Ordnungswidrigkeitenverfahren überwiegend wegen Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung und dem Nichtmitführen von Ausweispapieren eingeleitet. In rund 1.600 Fällen sind noch weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen.

Zusatzinformation: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig so-wohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.

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