HZA-K: Zoll deckt Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung auf – Bundesweite Schwerpunktprüfung in der Branche Kurier-, Express- und Paketdienstleister – Bundesweite und lokale Bilanz

Köln (ots) – Mehr als 2.200 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) überprüften am 17. September 2020 in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung die Branche der Kurier-, Express- und Paketdienstleister.

Der Kölner Zoll war mit 90 Einsatzkräften daran beteiligt.

Bei der Schwerpunktprüfung kontrollierte die FKS insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrecht-mäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern. Seit dem 1. Januar 2020 gilt in dieser Branche der allgemeine Mindestlohn von 9,35 Euro je Stunde.

Überprüft wurde zudem auch die Nachunternehmerhaftung, die seit dem 1.Juli 2020 gilt. Die Nachunternehmerhaftung regelt die Erfüllung der Zahlungspflicht und Sozialversicherungsbeiträge für Unternehmern, die im Bereich der Kurier, Express- und Paketdienste tätig sind.

Die Einsatzkräfte haben insgesamt rund 8.000 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt sowie in über 250 Fällen Geschäftsunterlagen der Unternehmen überprüft.

Die Kölner Zöllner befragten 280 Personen.

Die bisherigen Erkenntnisse führten zur Einleitung von 16 Strafverfahren wegen Betrug, illegaler Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel und Urkundenfälschung. Ferner wurden 36 Ordnungswidrigkeitenverfahren überwiegend wegen Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung und dem Nichtmitführen von Ausweispapieren einge-leitet.

Die bisherige Kölner Bilanz der Maßnahme:

– Ein illegal beschäftigter 28jähriger Mann aus Tadschikistan
versuchte sich mit einer gefälschten rumänischen Identität
auszuweisen und wurde festgenommen. – In 18 Fällen gibt es Hinweise auf die Unterschreitung des
Mindestlohns. – Für den Missbrauch von Sozialleistungen (Leistungsbetrug) gibt
es in 3 Fällen Anhaltspunkte. – In 25 Fällen wurden Ermittlungen wegen fehlender oder falscher
Meldungen zur Sozialversicherung aufgenommen. – In 7 Fällen gibt es erste Hinweise auf Scheinselbstständigkeit. In rund 1.600 Fällen sind noch weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich. Der Kölner Zoll hat 47 Hinweise für weitere Ermittlungsansätze festgestellt. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen.

Zusatzinformation: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen prä-ventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.

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