Registrierungspflicht in Wien & NÖ, wann folgen andere Bundesländer?

Nach Wien beschließt auch NÖ die Registrierungspflicht in der Gastronomie. Betriebe in den anderen Bundesländern sollten vorbereitet sein: Die Regeln kommen schnell

Wien (OTS) – Für Wien und Niederösterreich ist es fix, für Tirol nur noch eine Frage der Zeit: Die Bundesländer setzen im Kampf gegen Corona auf die Registrierungspflicht in Lokalen. „Die ist bei der Politik sehr beliebt, um die Infektionen einzudämmen. Den Unternehmen bleiben dann nur wenige Tage, um die Vorgaben umzusetzen“, verweist Dr. Markus Gratzer, Generalsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung, auf erste Erfahrungen.

Millionenfach bewährte Lösung rasch installiert

Damit unter Zeitdruck keine Schnellschüsse passieren, die nur für Unkosten und Kopfzerbrechen sorgen, bietet die ÖHV hat ein günstiges und absolut sicheres Tool, das sich schon in der Praxis – konkret bei der DEHOAG Bayern – bewährt hat. „Mit der Installation von darfichrein.at sind zumindest diese Sorgen vergessen und der Unternehmer kann sich um andere wichtige Entscheidungen kümmern“, versichert Gratzer. Das System ist für Wirten und Gäste leicht zu bedienen. Letztere registrieren sich kostenlos und scannen beim Restaurantbesuch den QR-Code mit der Handy-Kamera. Die Daten werden verschlüsselt auf einem Server in Bayern gespeichert. Im Corona-Ernstfall werden die Kontaktdaten den Behörden entschlüsselt übermittelt: „Keine Zettelwirtschaft und Sicherheit für Gast und Gastgeber.“

darfichrein.at in 4 Schritten

1. Der Betrieb registriert sich unter darfichrein.at und erstellt
eine beliebige Anzahl an QR-Codes, einen pro Lokal, pro Raum oder pro
Tisch.
2. Beim Betreten des Lokals scannt der Gast den QR-Code mit dem
Smartphone, gibt einmalig die Kontaktdaten an und erhält ein
Check-In-Ticket. Die Information wird verschlüsselt auf einen Server
der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB)
übertragen und gespeichert.
3. Gäste müssen nichts herunterladen, ein Smartphone genügt. Haben
sie kein Smartphone dabei, stellt der Gastgeber ein hauseigenes
desinfiziertes Tablet zur Verfügung.
4. Wird ein Corona-Fall im Lokal bekannt, entschlüsselt der Betrieb
über den Admin-Account die Kontaktdaten der Gäste und übermittelt sie
an die Gesundheitsbehörde. In jedem Fall werden die Daten nach 28
Tagen vom AKDB-Server gelöscht.

Nähere Informationen dazu unter [www.oehv.at/darfichrein] (http://www.oehv.at/darfichrein)

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Martin Stanits
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