
NEOS zu Maßnahmenverschärfungen: Sportkursbetreiber_innen stehen vor Existenzverlust
Yannick Shetty: „Für Sportkursbetreiber_innen kommen die Maßnahmen einem Quasi-Lockdown gleich.“
Wien (OTS) – Als „vollkommen unverständlich“ bezeichnet NEOS-Sportsprecher Yannick Shetty die gestern verkündeten Verschärfungen der Regierung für den Sportbereich – speziell für die Betreiber_innen von Sportkursen: „Die am Montag präsentierten Maßnahmen, insbesondere die 6-Personen-Regel, sind für jene Menschen existenzbedrohend. War schon die 10-Personen-Grenze nicht evidenzbasiert und für viele Kursanbieterinnen und Kursanbieter schlichtweg nicht mehr durchführbar, so stehen viele Betreiberinnen und Betreiber diverser Yoga-, Sport- und Tanzkurse spätestens jetzt vor einem Quasi-Lockdown. Die anhaltende katastrophale Informationspolitik macht das Chaos im Sportbereich perfekt.“
Viele der Betroffenen hätten über die letzten Wochen und Monate alles getan, um die Kursangebote möglichst den Vorgaben anzupassen, so Shetty. „Es wurden Trennwände eingezogen, neue Konzepte erarbeitet und mehr Reinigungspersonal aufgenommen. Und trotzdem können viele Kurse nun de facto nicht stattfinden, während zum Beispiel in Fitnessstudios weiterhin unzählige Personen gleichzeitig einzeln trainieren können. Die Maßnahmen sind also vermutlich auch verfassungswidrig, weil die unsachliche Ungleichbehandlung nicht verhältnismäßig ist.“
Treffsichere Maßnahmen würden längst auf dem Tisch liegen
Die Untätigkeit über den Sommer und die konstante Weigerung der Bundesregierung, im Sportbereich maßgeschneiderte Regelungen einzuführen, sei grob fahrlässig. Auch im Amateursportbereich herrscht seit der letzten Pressekonferenz enorme Verunsicherung. Es brauche, so Shetty, auch hier umgehend treffsichere Maßnahmen, wenn es unter Amateursportvereinen nicht zu einem Massensterben kommen solle. „Statt einer starren Personenobergrenze fordern wir etwa eine Regelung, die sich nach der jeweiligen Raumgröße richtet und die Möglichkeit der fixen Platzzuweisung bei Kursen wie Supercycling und auch Yoga, die auf fixen Geräten beziehungsweise Matten stattfinden können.“ Entsprechende Anträge würden seit dem Frühjahr vorliegen. Eine Verordnung liege bis dato immer noch nicht vor.
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