Ende der Begutachtungsfrist für das EAG: E-Wirtschaft hofft auf Verabschiedung des Gesetzes noch heuer

Wien (OTS) – Am 28. Oktober endet die Begutachtungsfrist für das umfassende Gesetzespaket zum Ausbau der Erneuerbaren Energien. „Wir hoffen auf eine rasche Einigung der Parteien im Sinne der Umwelt und der Wirtschaft“, betont Michael Strugl, Präsident des Branchenverbandes Oesterreichs Energie. „Wenn das Gesetzespaket wie geplant mit 1. Jänner 2021 in Kraft tritt, können wir die Energie- und Klimaziele für das Jahr 2030 mit viel Einsatz möglicherweise noch erreichen. Mit jedem Tag aber, an dem wir weiterhin keinen gesetzlichen Rahmen haben, rückt das Ziel, Österreichs Stromverbrauch 2030 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen zu decken, in weitere Ferne“, so Strugl.

Mit dem Entwurf für das EAG liegt ein umfassendes Gesetzespaket vor, das auch Änderungen im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG), dem Ökostromgesetz 2012, im Gaswirtschaftsgesetz (GWG), im EnergieControl-Gesetz und im Starkstromwegegesetz umfasst. Die E-Wirtschaft sieht den Gesetzesentwurf in vielen Punkten positiv. Die notwendige Planbarkeit für den Ausbau der Erzeugung ist durch die Neuregelung des Fördermechanismus weitestgehend gegeben. Maßnahmen, die zum Erhalt der Versorgungssicherheit notwendig sind, wie die Netzreserve müssen noch nachgebessert werden. „In Summe ist das ein Meilenstein auf dem Weg zur Energiewende. Wir hoffen sehr, dass der Nationalrat das Gesetzespaket noch heuer verabschieden kann“, so Strugl. Und weiter:
„Das Gesetzespaket wird ein Investitionsprogramm auslösen, das nicht nur für den Klimaschutz, sondern auch für die Konjunkturbelebung einen wichtigen Impuls setzt.“

Die im Gesetzesentwurf vorgesehenen variablen, technologiespezifischen Marktprämien bieten Investitions- und Planungssicherheit. Auch die Rahmenbedingungen für die lokalen Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften sind aus Sicht der E-Wirtschaft zu begrüßen, da sie den dezentralen Ausbau erneuerbarer Energieträger unterstützen und Kunden so die Möglichkeit erhalten, aktiv am Energiemarkt teilzunehmen.

Stellungnahme der E-Wirtschaft als Faktencheck für die Systemsicherheit

In einigen Punkten hat Oesterreichs Energie allerdings Änderungsbedarf festgestellt und die entsprechenden Vorschläge im Rahmen der Begutachtung eingebracht.

Besonders kritisch sieht die E-Wirtschaft die angedachten Regelungen zur Netzreserve. Je mehr Strom aus Windkraft und Sonnenenergie in das Energiesystem kommt, desto wichtiger ist die Rolle von Kraftwerken, die den Unterschied zwischen Erzeugung und Verbrauch ausgleichen. Das ist wesentlich, damit Österreichs Stromversorgung auch in Zukunft sicher und unterbrechungsfrei ist. Daher müssen diese Kraftwerke auch langfristig wirtschaftlich abgesichert sein. Dazu sind bessere gesetzliche Regelungen notwendig, als sie der derzeitige Entwurf vorsieht.

Auch bei den Energiegemeinschaften ist aus Sicht der E-Wirtschaft nachzuschärfen. Diese sind ein wichtiges Element der Energiewende, das auch die Branche als wesentlich ansieht. Allerdings sieht es die E-Wirtschaft kritisch, dass Energiegemeinschaften sehr weit gefasst sind, keine Ausgleichsenergieverantwortung tragen und Verteilernetze für Strom besitzen und betreiben dürfen, wenn das Gesetz so umgesetzt wird. Das würde das ohnehin schon diffizile Netzmanagement noch komplexer machen und damit wiederum die Versorgungssicherheit gefährden.

Bei den zusätzlichen Prüfverfahren bei der Errichtung von Wasserkraftwerken sieht die Branche ebenfalls Verbesserungsbedarf. Derzeit ist quasi eine doppelte Prüfung vorgesehen, die der Umwelt keinen Nutzen bringt, aber den Ausbau der Wasserkraft unnötig erschwert.

Das grundsätzliche Bekenntnis zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen begrüßt die Branche, da das Ausbauziel von 11 TWh zur Hälfte nur über Freiflächen erreichbar ist. Der Abschlag auf die Höhe des Zuschlagwertes von 30% für Freiflächenanlagen ist jedoch deutlich zu hoch angesetzt, da dieser Abschlag durch Kostenvorteile nicht ausgeglichen werden kann.

Der Ausbau der Windkraft sollte in allen Bundesländern möglichst parallel und ausgewogen erfolgen, damit das Netz stabil bleibt. Dazu sind bei der Förderung neben dem Windertrag auch unterschiedliche Betriebs- und Investitionskosten zu berücksichtigen, die sich aus den Standorten wie Höhen- oder Waldlagen ergeben.

Bei der Biomasse wäre es wichtig nicht nur die Neuerrichtung, sondern auch das Repowering alter Anlagen zu berücksichtigen.

Das Erneuerbaren Ausbau-Gesetz bedarf einer Zustimmung von mindestens zwei Drittel der Abgeordneten zum Nationalrat. Daher hofft die E-Wirtschaft auf einen raschen Schulterschluss der Politik. „Wir sind zuversichtlich, dass bei gutem Willen aller Akteure eine breite Mehrheit für die wichtige Beschlussfassung vorliegen wird“, so Präsident Strugl abschließend.

Download der Stellungnahme:
[https://oesterreichsenergie.at/stellungnahmen.html]
(https://oesterreichsenergie.at/stellungnahmen.html)

Melanie Krenn, BA
Presse Oesterreichs Energie

Österreichs E-Wirtschaft
Brahmsplatz 3, A-1040 Wien
Tel.: +43 1 50198 253
Mobil: +43 676 84 5019 253
E-Mail: presse@oesterreichsenergie.at
www.oesterreichsenergie.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender