
Zadić/Aschbacher/Raab: „Erleichterter Zugang zum Unterhalt wird verlängert“
Regierung bringt Verlängerung der Verordnung zum erleichterten Unterhaltsvorschuss auf den Weg
Wien (OTS) – „Wir verlängern den erleichterten Zugang zum staatlichen Unterhaltsvorschuss. Das hilft Kindern und Alleinerziehenden, sodass sie somit auch in der Coronkrise leichter zum Unterhalt kommen“, so Justizministerin Alma Zadić anlässlich der Veröffentlichung der entsprechenden Verordnung, heute, Donnerstag. „Die Coronakrise trifft auch viele Väter und Mütter, die Unterhalt für ihr Kind oder ihre Kinder leisten – und jetzt Schwierigkeiten haben, diesen Unterhalt zu begleichen. Hier springt der Staat ein und hilft jenen Kindern, deren Eltern vorübergehend den Unterhalt nicht zahlen können. Später holt sich der Staat den Vorschuss vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurück. Mit der Verlängerung der Maßnahme ist gewährleistet, dass Kinder, denen Unterhalt zusteht, weiterhin leichter und schneller zu staatlicher Hilfe kommen“, so Zadić.
Exekutionsantrag vor Gericht vorübergehend nicht mehr Voraussetzung für staatlichen Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschüsse können grundsätzlich nur dann gewährt werden, wenn (1) es einen Exekutionstitel für den Unterhaltsanspruch gibt (z.B. einen Gerichtsbeschluss oder einen gerichtlichen Vergleich), das heißt, dass gerichtlich festgelegt wurde, wie hoch der Unterhalt zu entrichten ist; (2) der Unterhaltsschuldner mit der Zahlung in Verzug ist; und (3) das Kind einen Exekutionsantrag bei Gericht eingebracht hat oder eine Exekution aussichtslos erscheint. Beim erleichterten Unterhaltsvorschuss in Zeiten der Coronakrise sind Vorschüsse bis vorerst 31. Dezember 2020 auch dann zu gewähren, wenn das Kind bzw. das vertretungsbefugte Elternteil keinen entsprechenden Exekutionsantrag bei Gericht einbringt. „Im Unterschied zur aktuellen Regelung fällt also weg, dass eine Exekution beantragt werden muss, bevor es zu einer Auszahlung durch das Gericht kommen kann. Außerdem sehen wir eine Gebührenfreiheit für diese Anträge in der Krise vor“, erläutert Zadić.
Familienministerin Aschbacher: „Wir sichern rasch und unbürokratisch den Unterhalt für Kinder“
„Wir haben den erleichterten Zugang zum Unterhaltsvorschuss beschlossen, um für Familien, und insbesondere Alleinerziehende und ihre Kinder unbürokratische Unterstützung in dieser Ausnahmezeit sicherzustellen. Die vergangenen Monate haben Familien in unterschiedlichen Konstellationen viel abverlangt. Familien sind das Fundament unserer Gesellschaft, die wir während dieser Krise besonders unterstützen müssen. Das tun wir mit über 137 Millionen Euro, die wir bis Ende des Jahres aus dem Familienlastenfonds (FLAF) für den Unterhaltsvorschuss bereitstellen“, so Familienministerin Christine Aschbacher.
Frauenministerin Raab: „Wichtiges Signal an Alleinerziehende“
„Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten wie diesen sind alleinerziehende Frauen auf die Unterhaltszahlungen angewiesen. Bleiben diese Zahlungen aus, ist der erleichterte Zugang eine wichtige Maßnahme zur Entlastung und damit ein wichtiges Signal an Alleinerziehende. Dadurch stellen wir sicher, dass vor allem Alleinerziehende nicht mit langwierigen Verfahren belastet werden“, so Frauenministerin Susanne Raab.
Regelung gültig bis 31.12.2020
Die Beantragung von Unterhaltsvorschüssen soll auch über den 31.10.2020 hinaus – vorläufig bis zum 31.12.2020 – verfahrenstechnisch erleichtert werden. „Klar ist aber auch, dass das notwendig sein wird solange die Krise anhält“, so Justizministerin Zadić abschließend.
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