Betriebe der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft sind massiv vom 2. Lockdown betroffen

Sofortige Umsetzung von Unterstützungsmaßnahmen überlebensnotwendig

Wien (OTS) – Die heute angekündigten und bereits ab Dienstag geltenden Betretungsverbote in Gastronomie, Hotellerie, Freizeit- und Sportbereich sowie in Kultur- und Vergnügungsbetrieben haben dramatische Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der betroffenen Unternehmen und ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, kommentieren die Branchenvertreter Mario Pulker, Obmann Fachverband Gastronomie, Susanne Kraus-Winkler, Obfrau Fachverband Hotellerie, Gerhard Span, Obmann Fachverband Freizeit- und Sportbetriebe, Christian Dörfler, Obmann Fachverband Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe, und Robert Seeber, Bundesspartenobmann Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die heute präsentierten Maßnahmen.

„Wir rechnen mit einer ähnlichen Situation wie im April, wo wir ein Minus von 97 Prozent bei den Nächtigungen verzeichnet haben“, sagt die Obfrau des Fachverbandes Hotellerie, Susanne Kraus-Winkler, zu den Auswirkungen des neuerlichen Betretungsverbots auf die Hotellerie. Genau wie damals seien zwar Nächtigungen aus beruflichen Gründen möglich, aber damit könne sich kein einziger Betrieb auch nur annähernd über Wasser halten. Die Hotels waren die Ersten, die im Frühjahr schließen mussten, und waren mit Ende Mai die Letzten, die wieder aufsperren konnten. Alleine diese beiden Monate haben der Hotellerie massiv geschadet.

Die Reisewarnungen und Grenzsperren und der damit einhergehende massive Nächtigungseinbruch auch in den letzten Monaten hat die Situation, insbesondere in der Stadthotellerie, empfindlich verschärft. Es sei daher überlebenswichtig, so Bundesspartenobmann Seeber, dass die ohnehin schon schwer geprüften Betriebe finanziell sofort und unbürokratisch entschädigt werden und der Lockdown nur so lang wie unbedingt notwendig dauert.

„Wir sind zwar sehr froh, dass die Bundesregierung unseren Vorschlag aufgegriffen hat, gewissermaßen unseren Hilfeschrei erhört hat, und unsere Unternehmen nun 80 Prozent des Umsatzes des Vergleichszeitraumes des Vorjahres ausbezahlt bekommen“, so Gastro-Fachverbandsobmann Mario Pulker. Die Branchenvertreter wollen aber die endgültige Ausgestaltung des Zuschusses abwarten. Die Ankündigung sei jedenfalls ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Parallel dazu braucht es außerdem einige weitere überlebensnotwendige Maßnahmen, so die Branchenvertreter:
Vereinfachungen und Anpassungen bei der laufenden Kurzarbeit, wie die Reduktion der Mindestarbeitszeit, die unbürokratisch und antragslos möglich sein muss, die rechtsverbindliche Umsetzung von Fixkostenzuschuss 2, Kreditmoratorium und des Rettungsschirms für Veranstalter und Reisebüros sowie die gesetzliche Verlängerung der Stundungen bei Steuern. Nur so können die Tourismus- und Freizeitbetriebe die Phase der erneuten Einschränkungen überstehen und hoffentlich zumindest einen Teil der Wintersaison bestreiten. (PWK501)

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