Matznetter erfreut über Verhandlungserfolg bei Entschädigung der Unternehmen

Aber auch indirekt betroffene Branchen dürfen nicht vergessen werden!

Wien (OTS/SK) – „Die angekündigten Wirtschaftshilfen sind ein Schritt in die richtige Richtung. Wir freuen uns sehr, dass die Regierung hier auf unsere Forderung eingegangen ist. Ein wichtiger Punkt ist jedoch noch offen: Nicht nur die Betriebe, die schließen müssen, sondern beispielsweise auch deren Zulieferer sind betroffen und werden massive Umsatzeinbußen hinnehmen müssen. Auch diese Betriebe müssen Anspruch auf Entschädigung haben“, fordert Christoph Matznetter, Wirtschaftssprecher der SPÖ. Als Beispiele können hier der Lebensmittelgroßhandel mit Schwerpunkt Gastronomiekunden, gewerbliche Wäschevermietung und -reinigung mit Schwerpunkt Hotellerie oder FremdenführerInnen mit Schwerpunkt auf jetzt geschlossene Anlagen wie das Schloss Schönbrunn genannt werden. ****

„Wir haben ein Modell ausgearbeitet, mit dem auch indirekt betroffene Betriebe eine faire Entschädigung bekommen. Sind die Betriebe rein auf Produkte oder Leistungen spezialisiert, die von den ab Dienstag geschlossenen Branchen nachgefragt werden, sollen auch die Zulieferer eine Entschädigung in Höhe von 80 Prozent des Vorjahresumsatzes erhalten. Sind nur Teile der Produkt- oder Servicepalette betroffen, soll die Entschädigung aliquot erfolgen“, erklärt Matznetter.

Als Beispiel nennt er einen Galanteriewarenerzeuger, der 50 Prozent seines Umsatzes mit Christbaumschmuck auf Weihnachtsmärkten erzielt. Dieser Umsatz wird aufgrund des Lockdowns zur Gänze wegfallen. Daher soll Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 80 Prozent von den 50 Prozent, also auf 40 Prozent des Vorjahresumsatzes bestehen.

„Es ist wichtig, dass die Unternehmen schnell an diese Gelder kommen. Die Auszahlung soll daher auf Antrag unter Glaubhaftmachung möglichst sofort erfolgen. Abgerechnet soll die Förderung dann mit der ESt- beziehungsweise KöSt-Veranlagung 2020 werden. Zudem können Kontrollen via Betriebsprüfung erfolgen“, erläutert Matznetter.

„Noch gibt es für die angekündigten Entschädigungen keine gesetzliche Grundlage. Die Ankündigungen der Regierung müssen nun ergänzt und in einen gut durchdachten Vorschlag übersetzt werden. Wir empfehlen der Regierung dringend auf unseren Vorschlag einzugehen, denn auch in den indirekt betroffenen Branchen sind Arbeitsplätze und Existenzen gefährdet“, schließt Matznetter. (Schluss) wf/ls

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