Graf/Sieber: Erstmaliger Rechtsanspruch für Kinderbetreuung sowie Verschiebung der Angleichung von Arbeitern und Angestellten notwendig

Arbeitsmarkt wird entlastet

Wien (OTS) – Die Verschiebung der Angleichung von Arbeitern und Angestellten ist gerade in schwierigen Zeiten wie der Pandemie eine wichtige Maßnahme. Sie hätte viele Unternehmerinnen und Unternehmer und damit auch den Arbeitsmarkt belastet. Besonders erfreut ist ÖVP-Abg. Tanja Graf über den heute im Nationalrat gemeinsam eingebrachten Antrag von ÖVP, Grünen und SPÖ auf Basis einer Sozialpartner-Vereinbarung.

Konkret geht es dabei um eine Gleichstellung der Kündigungsfristen und -termine der Arbeiter an jene der Angestellten, wodurch sich die Kündigungsfristen verlängern. Die Abgeordneten haben einen Antrag zur Verschiebung der für 1. Jänner 2021 geplanten Angleichung um ein halbes Jahr eingebracht. Damit gelten die verlängerten Kündigungsfristen für Arbeiter nun erst für Beendigungen von Dienstverhältnissen, die nach dem 30. Juni 2021 ausgesprochen werden. „Eine Angleichung wäre derzeit sicher dem Arbeitsmarkt, der ohnehin schon durch eine hohe Arbeitslosigkeit geprägt ist, abträglich, Betriebe wären bei der Einstellung von Personal vermutlich noch zurückhaltender“, so Graf.

Laut einer Statistik der Wirtschaftskammer gab es im Jahr 2019 von insgesamt rund 3,8 Millionen Beschäftigten 1,43 Millionen Arbeiter. „Längere Kündigungsfristen treffen besonders Handwerk- und Gewerbebetriebe, die ohnehin in einer schwierigen Situation derzeit sind“, erklärt Graf.

Ebenfalls umgesetzt wird mit dem Antrag die Verlängerung der Sonderbetreuungszeit von drei auf vier Wochen. Das ist jene Zeit, die für die Betreuung von Kindern erforderlich ist, wenn Kinder aufgrund steigernder Infektionszahlen vermehrt zu Hause bleiben. „Für Sonderbetreuung wird erstmalig ein Rechtsanspruch geschaffen. Dieser kann vom betreuenden Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmerin nicht nur bis März, sondern bis zum Ende des Schuljahrs in Anspruch genommen werden“, zeigt sich Norbert Sieber als ÖVP-Familiensprecher erfreut. Der Arbeitgeber erhält die Kosten der Entgeltfortzahlung zu 100 Prozent ersetzt. „Die Verlängerung ist gerade für Eltern von großer Bedeutung, die nun die Betreuung gesichert haben.“ (Schluss)

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