Urteil im SWAP-Verfahren liegt nun schriftlich vor: Vertrag mit Bank war nicht rechtsgültig
Bürgermeister Klaus Luger: „Rechtsposition der Stadt Linz wurde eindeutig bestätigt und gibt Zuversicht für weiteres Verfahren“
Linz (OTS) - Heute wurde der Stadt Linz die schriftliche Ausfertigung des Zwischenurteils des Handelsgerichts Wien im SWAP-Verfahren gegen die BAWAG zugestellt. Somit liegt das im Jänner dieses Jahres von Richter Mag. Andreas Pablik verkündete Urteil im Volltext vor. Dieses hält fest, dass der SWAP zwischen der Stadt Linz und der BAWAG nicht rechtsgültig zustande gekommen ist.!-->!-->!-->…