Bundesheergewerkschaft: Ein klares NEIN zur TEILTAUGLICHKEIT!!

Teiltauglichkeit darf nicht Werkzeug zur Zwangsarbeit unter Umgehung der EMRK in Österreich werden.

Wien (OTS) – Bereits der Art. 4 der EMRK spricht von einem Verbot der Zwangs- und Pflichtarbeit und lässt dabei u.a. nur „…jede Dienstleistung militärischen Charakters…“ als Ausnahme zu. Diese Feststellung hat der VwGH bereits 1989 dahingehend untermauert indem er ausgesprochen hat: „…dass ein Stellungspflichtiger, der auf Grund seines körperlichen und geistigen Zustandes überhaupt keine militärische Ausbildung erfahren und späterhin auch überhaupt keinen militärischen Dienst verrichten kann, nicht zum Wehrdienst geeignet ist“.

Somit muss auch der ÖVP und besonders der Jungen ÖVP und ihrem Zivildienstsprecher klar sein, dass diese Ausnahmeregelung der EMRK nicht die Grundlage für billige Arbeitskräfte – Zwangsarbeiter für die Republik sein kann. Diese Zeiten, wo aus sehr fadenscheinigen Gründen und mögen diese anfangs noch so ehrenhaft erscheinen, Menschen zur Zwangsarbeit eingeteilt wurden haben wir hoffentlich schon lange hinter uns gelassen. Allen jungen Menschen die nach ihrer Stellung als “TEILTAUGLICH” befunden wurden, rät die Bundesheergewerkschaft zu einer “BESCHEIDBEKÄMPFUNG” und wird ihre Mitglieder natürlich auch dabei unterstützen.

Bundesheergwerkschaft
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