
VP-Gerstl: „Volle Aufklärung nach substanzloser WKStA-Anzeige gegen Journalistin!“
Fünf Oberstaatsanwälte der WKStA starteten erfolglos den Versuch, eine kritische Journalistin mundtot zu machen – Angriff auf Pressefreiheit darf nicht hingenommen werden
Wien (OTS) – „Es ist nahezu unglaublich, dass fünf Oberstaatsanwälte der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, WKStA, eine Klage gegen die „Presse“-Journalistin Anna Thalhammer eingebracht haben, nachdem diese lediglich über einen Entscheid des Obersten Gerichtshofs berichtet hatte, wonach bei der Sicherstellung von technischen Geräten wie Handys nur noch ermittlungsrelevante Daten in den Akt aufgenommen werden dürfen. Die Staatsanwaltschaft Wien prüfte daraufhin die Anzeige der WKStA und schmetterte sie als völlig substanzlos ab. Klar ist: Nach diesem dubiosen Vorgehen der WKStA braucht es volle Aufklärung! Die fünf Oberstaatsanwälte, von denen die Klage stammt, sowie WKStA-Chefin Vrabl-Sanda, die die Strafverfolgung ermächtigte, müssen dringend darlegen, warum sie den Versuch gestartet haben, eine kritische Journalistin mundtot zu machen. Denn es ist nicht Aufgabe der WKStA, kritischen Medien das Wort zu verbieten“, nimmt der ÖVP-Nationalratsabgeordnete, Wolfgang Gerstl, Bezug auf Berichte mehrerer Tageszeitungen.
Es dürfe nicht zugelassen werden, dass versucht werde, die Pressefreiheit in unserem Land einzuschränken, betont Gerstl: „Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut, das nicht außer Kraft gesetzt wird, nur weil die WKStA der Meinung ist, eine Journalistin würde zu kritisch berichten. Der Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit muss auch für Korruptionsjäger gelten.“
Die neue Volkspartei
Abteilung Presse, Kommunikation
Tel.:(01) 401 26-620
presse@oevp.at
https://www.dieneuevolkspartei.at/
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender