Das stille Scheitern des Standort-Entwicklungsgesetzes

Wien (OTS) – Die Umweltorganisation VIRUS nimmt die aktuell wiederholten Reanimationsversuche zum äußerst umstrittenen Standort-Entwicklungsgesetz zum Anlass, auf dessen offenkundiges Scheitern hinzuweisen. Wolfgang Rehm Experte für Umweltverfahren:
“Seit Ende Dezember 2018 ist dieses Sondergesetz für privilegierte Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren in Kraft, bis heute mehr als zwei Jahre später wurde kein einziges Verfahren beantragt! Was könnte ein besserer Beweis dafür sein, dass dieses angeblich so dringend gewesene, verpfuschte Machwerk von einem noch dazu europarechtswidrigem Gesetz niemand braucht.”

Wegen der Unionsrechtswidrigkeit habe die EU-Kommission 2019 ein Vertragsverletzungsverfahren in Gang gesetzt. Zudem herrsche große Rechtsunsicherheit, Verfahrensabläufe würden verkompliziert und dadurch sogar potenziell länger dauern. “Das Schramböck-Ressort hat einfach seine Hausaufgaben nicht gemacht, Anstelle einer Analyse der Gründe für vereinzelt lange Verfahren kamen nur Allgemeinplätze. Was die tatsächlichen Probleme bei den endlosen Wiederholungen genannten ewiggleichen lediglich sechs Verfahren gewesen seien und was das Standortentwicklungsgesetz dabei eigentlich hätte ändern können blieb unbeantwortet”, so Rehm, der auch auf das Detail hinweist, dass die zeitgleich inthronisierten Standortanwälte der Wirtschaftskammern in diesem von der Industriellenvereinigung initiierten Gesetz nicht einmal irgendeine Rolle bekommen habe, was deren tatsächliche Wichtigkeit abseits von bezahlter PR unterstreichen würde.

Mit Recht habe sich der aus der oberösterreichischen Landes-ÖVP stammende neue Verbund- Vorstandsvorsitzende und E-Wirtschaftspräsident Strugl in einem Interview der Tageszeitung “Die Presse” fragen lassen müssen, warum denn dann niemand einreiche, nachdem er das Gesetz als “richtig” bezeichnet hatte. Es sei bei einem ausweichenden Antwortversuch geblieben. Die Industriellenvereinigung, auf deren Initiative das Gesetz zurückgehe habe ebenfalls im Zusammenhang mit Überlegungen zur Blackout-Gefahr jüngst vom Standortentwicklungsgesetz als einem erfolgsentscheidenden wirksamen Instrument gesprochen. “Diese PR-Floskeln können angesichts der vergangenen zwei Jahre als falsifiziert gelten. Wenn ich schnelle und gute Verfahren haben will, dann muss an ganz anderen Schrauben gedreht werden und es braucht kein Parallelgesetz zum UVP-Gesetz,” so Rehm abschließend.

Wolfgang Rehm, 0699/12419913, virus.umweltbureau@wuk.at

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