Silvan: „Volksanwaltschaft erkämpft rückwirkende Auszahlung von Corona-Bonus!“

Arbeitslose in Schulungen oder beruflicher Rehabilitation erhalten zustehende Einmalzahlung nun rückwirkend erstattet

Wien (OTS/SK) – Viele Menschen die während der Corona-Pandemie ihren Job verloren haben, haben im Frühjahr von der Regierung einen Corona-Bonus in der Höhe von 450 Euro erhalten. Personen, die sich zum Auszahlungszeitpunkt in AMS-Schulungen befanden oder in beruflicher Rehabilitation waren, bekamen diesen Bonus jedoch nicht. Das hat sich nun geändert. „Dank des Einsatzes der Volksanwaltschaft hat das Arbeitsministerium nun auch diesen Menschen eine Nachzahlung der Ihnen zustehenden Corona-Hilfe zugesichert“, freut sich SPÖ-Volksanwaltschaftssprecher Rudolf Silvan. ****

Dass die Pandemie arbeitssuchenden Menschen finanziell besonders zusetzt, sei kein Geheimnis so der Abgeordnete. Deshalb erneuert Silvan die Forderung seines SPÖ-Nationalratskollegen Josef Muchitsch hinsichtlich der vorrübergehenden Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 70 Prozent. Ein Anliegen, mit dem die SozialdemokratInnen bei den Regierungsparteien seit Monaten auf taube Ohren stoßen. Zur Finanzierung dieser Erhöhung schlägt der Abgeordnete eine Solidarabgabe von Onlinekonzernen und Millionären vor. Silvan: „All jene, die es sich problemlos leisten können, sollen und müssen einen gerechten Beitrag zur Bewältigung der großen Krise leisten!“ (Schluss) up/wf

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