Zehn Jahre Kinderrechte in der Verfassung – SPÖ drängt auf bessere Umsetzung

Wien (OTS/SK) – Am 16. Februar 2021 jährt sich das Inkrafttreten des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte des Kindes in Österreich. Lange war damals gerungen worden, wie man mit den rund 45 Artikeln der UN-Konvention über die Rechte des Kindes verfahren sollte. Aus der Forderung der NGOs, die gesamte Konvention in Verfassungsrang zu heben, wurden schlussendlich acht einzelne Artikel in das BVG-Kinderrechte übernommen. Der Artikel 1 beschreibt, dass das Wohl des Kindes vorrangig zu erwägen sei – und trifft somit den Kern der Kinderrechte wohl am Umfassendsten. “Würde dieser wesentliche Artikel also bei allen das Kind betreffenden Angelegenheiten angewendet werden, wären wohl alle Kinderrechte erfüllt”, meint Eva-Maria Holzleitner, Kinder- und Jugendsprecherin der SPÖ im Nationalrat. ****

“Die Kindeswohlbestimmung muss umgesetzt werden! Dass das aber in der Praxis nicht immer greift, ist wohl offensichtlich. Gewalt an Kindern, Armut unter Kindern, mangelhafte Gesundheitsversorgung und vieles mehr sind leider traurige Realität”, so Holzleitner. Sie drängt gemeinsam mit der Kinder- und Jugendsprecherin der SPÖ im Bundesrat, Daniela Gruber-Pruner, darauf, dass die Materiengesetze, die das Kindeswohl betreffen, in Einklang mit den verfassungsmäßig garantierten Kinderrechten gebracht werden. Sie plädieren für ein “Kinderrechte-Mainstreaming” in den Ausführungsgesetzen.

Dass die Kinderrechte in der Verfassung “nicht self-fulfilling” sind, habe die Abschiebungen von Kindern durch den ÖVP-Innenminister Nehammer Ende Jänner gezeigt. “Die Frage ist aktuell, ob man hier schlicht vergessen hat, das Kindeswohl zu prüfen. Dann muss hinterfragt werden, wie das passieren kann, wenn es sich hier um eine Verfassungsbestimmung handelt”, sagt Daniela Gruber-Pruner, Bundesrätin der SPÖ Wien und Vorsitzende des Kinderrechte-Ausschusses.

Das zehnjährige Jubiläum des BVG-Kinderrechte und die jüngsten Ereignisse sind aus Sicht der beiden Politikerinnen Anlass, zu evaluieren, ob der Schutz aller Kinder und Jugendlichen in Österreich durch die aktuelle Gesetzeslage gewährleistet ist. “Denn es ist nicht akzeptabel, wenn in unserem Land die geltenden Kinderrechte nicht eingehalten oder gar gebrochen werden”, betont Holzleitner. “Wir müssen eine gesetzliche Grundlage sicherstellen, die allen Kindern ermöglicht, in Sicherheit groß werden zu können und dabei optimal versorgt zu werden.”

“Nicht zu vergessen dabei ist, dass junge Menschen auch ein Recht haben, bei Entscheidungen, die sie betreffen, einbezogen zu werden”, ergänzt Gruber-Pruner. “Dass das offensichtlich allzu oft nicht berücksichtigt wird, machen nicht zuletzt diese Abschiebungen deutlich”, so Gruber-Pruner abschließend.(Schluss) up/wf

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