Darstellung des derzeit von Werner Kogler geführten Justizministeriums widerspricht Akten der WKStA

Die Argumentationskette der WKStA fußt sehr wohl auf Kalendereintrag „Kurz“ bei Novomatic Graf

Wien (OTS) – 1. Die WKStA begründet ihren Verdacht und die damit verbundene
Hausdurchsuchung darauf, dass Harald Neumann durch Gernot Blümel
einen Termin bei Sebastian Kurz zu bekommen versucht hat, um über
Spenden und ein Problem in Italien zu sprechen:

„Mag. Harald NEUMANN am 12. Juli 2017 einen Amtsträger, nämlich
Sebastian KURZ in seiner Eigenschaft als Bundesminister für Europa,
Integration und Äußeres für die pflichtwidrige Vornahme eines
Amtsgeschäfts, nämlich in dessen Funktion als Außenminister im Rahmen
seiner ihm nach dem Bundesministeriengesetz zugewiesenen Aufgaben in
einer Steuerangelegenheit einer Tochter der NOVOMATIC AG in Italien
zu intervenieren, einen Vorteil in einem zumindest 3.000 Euro
übersteigenden Wert angeboten eventualiter Mag. Gernot BLÜMEL, MBA
dazu bestimmt, diesen Sebastian KURZ anzubieten, indem er Mag.
BLÜMEL, MBA bat, möglichst in einer Woche einen Termin mit Sebastian
KURZ „erstens wegen Spenden und zweitens wegen eines Problems, das
wir in Italien haben“ zu veranlassen, gemeint eine dem
NOVOMATIC-Konzern drohende Steuernachzahlung von 50 bis 60 Millionen
Euro, wobei Mag. NEUMANN beabsichtigte, dass Mag. BLÜMEL, MBA
Sebastian KURZ bereits anlässlich der Terminanfrage über das
Spendenangebot in Kenntnis setzen würde;“

2. Die WKStA sieht „keinen Bezug“ zur Aufsichtsrätin Martina Kurz,
weshalb sie annimmt, dass es sich beim Kalendereintrag um Sebastian
Kurz handelt:

„Angemerkt wird, dass zum Zeitpunkt des Termins Mag. Martina KURZ
Mitglied des Aufsichtsrats der NOVOMATIV AG war. Es findet sich
jedoch bis auf diesen Termin kein anderer Termin mit „Kurz“. Nach
derzeitigem Kenntnisstand ist daher kein Bezug zur Aufsichtsrätin
Mag. KURZ erkennbar.“

3. Die WKStA weist explizit im Zusammenhang mit einem Treffen über
eine Spende auf den betreffenden Kalendereintrag hin:

„A. Zustandekommen des Treffens zwischen Mag. NEUMANN und KURZ
bezüglich Spende?

Festzuhalten ist, dass zumindest im elektronischen Kalender des Mag.
NEUMANN nach dem Chat vom 12. Juli 2017, in dem Mag. NEUMANN um ein
Treffen mit KURZ mit der Bemerkung „Spende“ bat, kein solches Treffen
in unmittelbarer zeitlicher Nähe eingetragen ist. Ein Termin im
Terminkalender der persönlichen Sekretärin von GRAF, R. A., weist
aber einen Termin mit dem Betreff „Kurz“ für den 25. Juli 2017 aus.“

Die Darstellung des Justizministeriums, das derzeit von Werner Kogler
geführt wird, der falsch zugeordnete Termineintrag wäre nicht
relevant, ist allein schon anhand dieser Beispiele irreführend. Die
Argumentation der WKStA, dass Neumann über Blümel an einen Termin mit
Kurz kommen wollte, fußt also sehr wohl auf einem Termin Grafs mit
Kurz und laut der WKStA auch auf den Kalendereintrag. Aus Sicht der
Volkspartei ist obendrein höchst hinterfragenswert, wie es zu
derartig offensichtlichen Fehlern in einem Ermittlungsakt kommen
kann.

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