Commerzialbank Mattersburg: Gläubigerausschuss beschließt 303-Mio-Klage gegen Republik Österreich

Eisenstadt (OTS) – Der Gläubigerausschuss im Konkurs der Commerzialbank Mattersburg im Burgenland hat Montag die Amtshaftungsklage der Masseverwalter gegen die Republik Österreich genehmigt. Eingeklagt wird ein Schadenersatz von etwas mehr als 303 Millionen Euro wegen kollektiven Versagens der Organe der Republik Österreich. Finanzmarktaufsicht, Oesterreichische Nationalbank und Finanzministerium seien ihren Prüf- und Aufsichtspflichten, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und die Staatsanwaltschaft Eisenstadt ihren Ermittlungspflichten nicht nachgekommen.

Von einem kollektiven Versagen der Aufsichts-, Prüf- und Ermittlungsorgane der Republik Österreich sprechen Kosch & Partner Rechtsanwälte, die Masseverwalter der Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG. Finanzmarktaufsicht (FMA), Oesterreichische Nationalbank (OeNB) und Finanzministerium hätten ihre Aufsichts- und Prüfpflichten grob verletzt. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und die Staatsanwaltschaft Eisenstadt seien offenkundig ihren Ermittlungsverpflichtungen nicht nachgekommen. Dies steht in dem Entwurf einer Amtshaftungsklage der Masseverwalter gegen die Republik Österreich in Höhe von exakt 303,069.717 Euro und 11 Cent, die der Gläubigerausschuss am Montag genehmigt hat. Die Klage wird noch heute beim zuständigen Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eingebracht.

Eingeklagt werden kann nur der Schaden der vergangenen zehn Jahre

Der durch das Versagen der Aufsichts- und Ermittlungsorgane seit 1995 bzw. 1996 (als die Bank aus dem Raiffeisenverband herausgelöst wurde) entstandene Gesamtschaden beträgt laut Kosch & Partner Rechtsanwälte hunderte Millionen Euro. Eingeklagt wird aufgrund der im Amtshaftungsgesetz vorgesehenen Verjährungsfrist freilich nur der Schaden der vergangenen zehn Jahre. Zudem werden die Gläubiger selbst bei einem Erfolg dieser Klage ihren Schaden kaum ersetzt bekommen. Lediglich ein Teil der Forderungen der Einlagensicherung (469 Millionen Euro), die vorrangig sind, könnte aus heutiger Sicht ersetzt werden.

Offensichtliche Gesetzesverstöße hatten keine entsprechenden Konsequenzen

Auf 57 Seiten listen Kosch & Partner Rechtsanwälte die Verfehlungen der Prüf- und Ermittlungsorgane bis ins Detail auf. Einige Beispiele:

* Schon die Erteilung der Bankkonzession durch das
Finanzministerium im Jahr 1996 sei rechtswidrig erfolgt, weil die Voraussetzungen für eine solche nicht vorlagen

* Im Zeitraum von 13 Jahren – zwischen 2002 bis 2015 habe die FMA keine einzige Vor-Ort-Prüfung durch die OeNB in Auftrag gegeben. Auch ansonsten hätten FMA und OeNB die Commerzialbank nicht ausreichend überwacht. Sonst hätte etwa auffallen müssen, dass die GSA (Geldservice Austria GmbH, eine hundertprozentige Tochter der OeNB) seit 2010 zwar insgesamt 386 Millionen Bargeld an die Commerzbank ausgeliefert, aber nur 38 Millionen erhalten hatte. Bei vergleichbaren anderen Banken ist dieses Verhältnis in etwa ausgeglichen. „Dass sich dieser Umstand nur durch Malversationen erklären lässt, liegt auf der Hand“, heißt es in der Klage.

* Es hätte der Aufsicht auffallen müssen, dass die Commerzialbank Mattersburg (fingierte) hohe Einlagen bei anderen österreichischen Banken verzeichnete und auch an die OeNB meldete (zuletzt 431 Millionen Euro). Derartige hohe Einlagen waren aber von den anderen Banken nicht gemeldet worden – wirklich vorhanden an Guthaben der Commerzialbank war nur ein Bruchteil (sieben Millionen). Ein simpler Abgleich dieser Daten hätte die Malversationen bei der Commerzialbank Mattersburg sofort aufgedeckt.

* 2015 entdeckte die OeNB bei einer endlich durchgeführten Vor-Ort-Prüfung der Commerzialbank acht schwere Gesetzesverstöße und 65 Mängel. Laut den Masseverwaltern wäre die richtige Reaktion der FMA die sofortige Sperre der Bank mit nachfolgendem Insolvenzantrag gewesen. Das Mindeste wäre die Abberufung des Vorstandes und das Einsetzen eines Regierungskommissärs gewesen. Stattdessen wurde der Bank nur die „Verbesserung“ aufgetragen.

* Nicht einmal eine Whistleblower-Meldung an die FMA während der Prüfung 2015 hatte Folgen, obwohl in dieser die Malversationen in der Bank bis ins Detail beschrieben waren. Die FMA erteilte der OeNB keinen offiziellen Auftrag, diese Vorwürfe zu prüfen.

* Auch die WKStA, bei der diese Whistleblower-Meldung 2015
ebenfalls eingelangt war, zog nicht die nötigen Konsequenzen. „Statt die indizierten Schritte und eigenständige Ermittlungsschritte zu setzen, wurden die in der Whistleblower-Meldung im Detail beschriebenen Vorwürfe unverständlicherweise nicht eigenständig verfolgt und schließlich in unvertretbarer, rechtswidriger und schuldhafter Weise vorzeitig eingestellt,“ heißt es in der Klage der Masseverwalter.

Republik Österreich lehnt Zahlung des Schadenersatzes ab

Die Republik Österreich, die von den Masseverwaltern am 3. November 2020 schriftlich zur Zahlung dieser 303 Millionen Euro aufgefordert wurde, hat dies mit einem Schreiben der Finanzprokurator vom 8. Februar 2021 abgelehnt. Ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten von Bundesorganen liege nicht vor, so die Begründung. Daher werden die Masseverwalter nun diese Klage einbringen. Sie sind dazu auch gesetzlich verpflichtet.

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