FPÖ – Fuchs kritisiert Bürokratie-Exzess bei Home-Office-Werbungskosten

Erhöhung des Werbungskosten-Pauschales wäre schnellster und einfachster Weg der Unterstützung gewesen.

Wien (OTS) – FPÖ-Finanzsprecher NAbg. Hubert Fuchs begrüßte heute im Nationalrat die Einführung bzw. Verlängerung von Begünstigungen im Zuge des 2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetzes, kritisierte zugleich aber die umständliche bürokratische Umsetzung, etwa bei den abzugsfähigen Home-Office-Werbungskosten: „Viele Arbeitnehmer haben bereits rechtskräftige Steuerbescheide für 2020 und müssen nun Ergänzungsanträge vornehmen, um die Werbungskosten für das Vorjahr geltend zu machen. Für die Folgejahre ab 2021 müssen zudem zahlreiche neue Kennzahlen in den Steuerformularen eingeführt werden“, so Fuchs.

„Wir erzeugen mit dieser Bestimmung wieder einmal viel Bürokratie – zulasten der Arbeitnehmer, aber auch zulasten der Finanzverwaltung. Dabei wäre das Problem ganz einfach zu lösen gewesen, indem man die Möglichkeit schafft, die Werbungskosten für 2020 im Folgejahr geltend zu machen. Dadurch hätten wir uns die Korrektur von tausenden Steuerbescheiden erspart“, erklärte Fuchs.

Noch einfacher wäre es freilich gewesen, das jährliche Werbungskostenpauschale von 132 auf 300 Euro anzuheben, was bereits bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt werden könnte. „Anstatt zusätzliche Arbeitnehmerveranlagungen und neue Kennzahlen in den Steuerformularen zu produzieren, hätten sich dadurch rund 60.000 Arbeitnehmer zukünftig die Abgabe einer Steuererklärung gänzlich erspart“, argumentierte der freiheitliche Finanzsprecher.

„Wir müssen das Steuerrecht vereinfachen und bei der Legistik endlich verwaltungsökonomische Aspekte berücksichtigen. Sie machen das Gegenteil: Sie schaffen Bürokratie – nicht nur bei den COVID-19-Hilfsmaßnahmen, sondern auch im Steuerrecht“, übte Fuchs Kritik an Finanzminister Blümel (ÖVP).

Freiheitlicher Parlamentsklub
01/ 40 110 – 7012
presse-parlamentsklub@fpoe.at
http://www.fpoe-parlamentsklub.at
http://www.fpoe.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender