Rund 26.000 Beratungen der AK brachten 8,6 Millionen Euro vom Fiskus zurück

„Das rasche Reagieren auf die Herausforderungen der Pandemie mündete in einer Digitalisierung der Beratung unserer Mitglieder”, so AK-Präsident Günther Goach.

Klagenfurt (OTS) – 25.875 Beratungen haben die AK-Steuerexperten im vergangenen Jahr durchgeführt. Die Kärntner erhielten 19.036 Auskünfte am Telefon, 5.237 persönliche Beratungen und 1.602 Mal wurden schriftliche Anfragen (E-Mail, Briefe, etc.) beantwortet.

„Insgesamt konnte die AK, als kostenloser Steuerberater, ihren Mitgliedern 8.627.894 Euro vom Finanzamt zurückholen. 2,2 Millionen Euro mehr als 2019“, freut sich Goach und verweist auf die Einführung des Familienbonus+, der bei den Steuerveranlagungen vieler Eltern für höhere Gutschriften gesorgt hat.

„Wir haben sehr zeitnah im März 2020 unser Steuerservice auf Telefonie umgestellt, was zur Folge hatte, dass wir im vergangenen Jahr ein Plus von 7.249 telefonischen Beratungen zu verzeichnen hatten. Das ist eine Steigerung von 61,5 Prozent gegenüber 2019. Im Gegenzug kam es zu einer Halbierung der persönlichen Termine. Schriftliche Beratungen – fast ausschließlich E-Mails – blieben gegenüber 2019 beinahe unverändert“, präzisiert Joachim Rinösl, Referatsleiter der Steuerabteilung die Zahlen und präsentiert außerdem eine beeindruckende Bilanz: „In den vergangenen fünf Jahren wurden insgesamt 114.424 Beratungen durchgeführt und den Kärntnern damit 32,8 Millionen Euro zurückgeholt!“

Kein Geld verschenken

Dass sich ein Steuerausgleich auszahlt, zeigen folgende Beispiele aus der Beratung:

1. Arbeiter: verheiratet, drei Kinder unter 18 Jahre; Gattin hat
kein eigenes Einkommen; Krankenversicherungsbeiträge für die ganze
Familie; Mehrkindzuschlag für drittes Kind.
Steuerlich berücksichtigt: Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB), 3 x
Familienbonus Plus hat sich nicht zur Gänze ausgewirkt, daher auch
SV-Rückerstattung und Erstattung des AVAB („Negativsteuer“). Die
Arbeitnehmerveranlagung für 2019 ergab eine Gutschrift von 5.186
Euro.

2. Studentin: arbeitet ganzjährig in Teilzeit neben Studium;
monatliches Gehalt brutto 800 Euro – zahlt daher keine Lohnsteuer;
bezahlte Sozialversicherungsbeiträge 2019 1.677,44 Euro. Studentin
hat selbst keine Veranlagung beantragt – es kam zur antragslosen ANV.
Steuerlich berücksichtigt: Nichts! Wegen niedrigem Einkommen
Sozialversicherungs­rückerstattung (Negativsteuer): 50 Prozent der
Sozialversicherung = 629,04, jedoch maximal 400 Euro. Gutschrift vom
Finanzamt: 400 Euro. Beim Beratungstermin in der AK wurde Anspruch
auf Pendlerpauschale festgestellt. Die ANV 2019 wurde eingereicht.
Auswirkung: Zusätzliche Gutschrift von 100 Euro.

3. Angestellter: verheiratet, keine Kinder; Frau hat selbst
Einkommen, pendelt täglich 28 km zur Arbeit, Kirchenbeitrag;
Steuerlich berücksichtigt: Pendlerpauschale und Pendlereuro (laut
Pendlerrechnerabfrage öffentliches Verkehrsmittel vorhanden und
zumutbar), Sonderausgaben (Kirchenbeitrag). Die
Arbeitnehmerveranlagung ergab eine Gutschrift von 440 Euro.

Arbeitnehmerveranlagungen für 2020:

1. Angestellte: ledig, keine Kinder, Januar: 20 Tage
Arbeitslosengeld (ALG); 21. Januar bis Ende März: erstes
Dienstverhältnis, April wieder ALG, Mai bis November: zweites
Dienstverhältnis, im Dezember nochmals ALG; keinerlei
Steuerbegünstigungen. Die Arbeitnehmerveranlagung für 2020 ergab eine
Gutschrift von 1.148 Euro.

Ursachen für relativ hohe Gutschrift:
a. Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag (neu ab dem Jahr 2020) und damit
höhere Negativsteuer (800 Euro)

b. Steuerreform (Senkung Steuersatz von 25 auf 20 Prozent) beim
ersten Dienstverhältnis nicht berücksichtigt (69,01 Euro)

2. Arbeiter: von Januar bis März voller Lohn; von April bis Dezember
Kurzarbeit; ohne Steuerbegünstigungen in der Arbeitnehmerveranlagung:
Die Arbeitnehmerveranlagung für 2020 ergibt eine Gutschrift von 3
Euro. Hinweis: Die Bezüge während der Kurzarbeit verursachten – im
Gegensatz zu anderslautenden Gerüchten – keine Steuernachforderung.
Gleiche Ausgangslage, jedoch zusätzlich mit
Pendlerpauschale/Pendlereuro sowie Familienbonus für ein Kind unter
18 Jahren; Die Arbeitnehmerveranlagung für 2020 ergibt eine
Gutschrift von 1.491 Euro. Ein Jahr zuvor erhielt der Arbeiter mit
gleichen Steuerbegünstigungen 2.294 Euro vom Finanzamt zurück.
Ursache: Durch die niedrigeren Kurzarbeitsbezüge und einem relativ
hohen Pendlerpauschale sowie der Steuersenkung (20 statt 25 Prozent)
hat sich der Familienbonus 2020 nur teilweise ausgewirkt – im Jahr
2019 noch voll.

Arbeiterkammer Kärnten
Ferdinand Hafner
050 477 – 2401
f.hafner@akktn.at
kaernten.arbeiterkammer.at

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