uniko begrüßt Spielraum durch Testmöglichkeiten auf gesetzlicher Grundlage

Seidler appelliert an Gesetzgeber, auch Universitäten in neues Förderungsgesetz einzuschließen

Wien (OTS) – Grundsätzlich positiv äußerte sich die Präsidentin der Universitätenkonferenz (uniko) Sabine Seidler am Freitag zu der in der UG-Novelle vorgesehenen Möglichkeit, das Testen an Universitäten auch verpflichtend vorzuschreiben. „Das erweitert den Spielraum für die Universitäten und trägt dazu bei, bereits im kommenden Sommersemester, realistisch betrachtet nach den Osterferien, mehr Lehre in die Präsenz zurückzubringen, als wir ursprünglich angenommen haben“, sagte Seidler bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit Wissenschaftsminister Heinz Faßmann und ÖH-Bundesvorsitzender Sabine Hanger in Wien. Die Präsidentin äußerte bei der Gelegenheit auch die Bitte an den Gesetzgeber, die Universitäten in das sogenannte Betriebliche Testungs-Gesetz (BTG) einzuschließen, in dem Kostenzuschüsse für Corona-Tests in Betrieben vorgesehen sind.

Wie Seidler ausführte, würden die bestehenden Test-Strategien an den Universitäten, die sich bereits vielfach bewährt haben, bei Bedarf überarbeitet. Auch wenn die Universitätsangehörigen natürlich aufgefordert sind, so viel wie möglich Gebrauch von den vorhandenen kostenfreien Testangeboten zu machen, so bleibe doch „die Frage der Finanzierung offen“, erklärte die uniko-Präsidentin. Zuvor hatte Bundesminister Faßmann darauf hingewiesen, dass der Zuschuss für die Universitäten in Form von „frischem Geld“ für den Testaufwand auch erhöht werden könnte und dass es „am Geld nicht scheitern soll“. Die uniko-Präsidentin betont, dass das Testen an Universitäten ganz wesentlich zur allgemeinen Pandemiebekämpfung beiträgt: „Warum Universitäten aus dem Betrieblichen Testungs-Gesetz, das gestern im Parlament verabschiedet wurde, ausgenommen sind, erschließt sich mir nicht. Schließlich reden wir hier allein von mehr als über 60.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.“

Seidler bekräftigte, dass nach fast zwölf Monaten eines Mix aus Distanz- und Hybridbetrieb an den Universitäten nachhaltige Lösungen entstanden seien. „Vieles deutet darauf hin: Eine Rückkehr zum Status Quo Februar 2020 wird nicht stattfinden, und das ist gut so. Aber, das bedeutet nicht, dass die aktuelle Situation befriedigend ist.“ Es sei nicht nur bei den Studierenden, sondern auch bei den Lehrenden und Forschenden eine gewisse Müdigkeit zu verzeichnen, auf die Bedacht genommen werden muss. Die schrittweise Wiederherstellung der Präsenz habe für die Universitäten eine hohe Priorität. „Der heute vorgestellte ,Testparagraph‘ im UG ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.“ Die uniko-Präsidentin machte darauf aufmerksam, dass an den einzelnen Universitäten das Rad nicht neu erfunden werden müsse, weil diese bereits eigene Strategien entwickelt haben. Mit der geplanten gesetzlichen Regelung werde eine schrittweise Öffnung von zusätzlichen Seminaren, Übungen und Lehrveranstaltungen im Weiterbildungsbereich ermöglicht.

Manfred Kadi
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