
AK: Zwei-Klassen-Energiegesellschaft muss verhindert werden
Im heutigen Umweltausschuss wird entschieden, was aus dem Klimavolksbegehren wird.
Wien (OTS) – Der Umweltausschuss wird am heutigen Dienstag darüber entscheiden, ob und welche der Forderungen aus dem Klimavolksbegehren zu Gesetzen werden. Die AK fordert im Vorfeld des Ausschusses, dass die Energie- und Verkehrswende so rasch wie nur möglich angegangen werden muss. Dabei darf aber niemand auf der Strecke bleiben, der Umbau des Energie- und Wirtschaftssystems muss sozial gerecht gestaltet werden. Der Zugang zu grüner Energieinfrastruktur muss für alle leistbar sein, Versorgungssicherheit durchgehend gewährleistet bleiben. Das Ziel muss auch sein, leistbare und klimaneutrale Mobilität für alle sicherzustellen. Es gilt, die Chancen, die sich im Zuge der Transformation ergeben, im Sinne der Beschäftigten und zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu nutzen.
Die AK fordert deshalb, dass geeignete arbeitsmarktpolitische Instrumente zur Re-Qualifizierung auf Berufe im Umwelt- und Klimaschutzbereich geschaffen werden müssen. Die Energie- und Verkehrswende wird am Arbeitsmarkt einige Branchen stark verändern. Für die betroffenen ArbeitnehmerInnen aus diesen Branchen müssen Möglichkeiten für den Umstieg auf zukunftssichere Berufe geschaffen werden. Gerade im Umwelt- und Klimaschutzbereich gibt es ein großes Potenzial an zukunftssicheren Berufen.
Wichtig für die Arbeiterkammer ist auch, dass die Existenz der betroffenen ArbeitnehmerInnen in der Zeit der Re-Qualifizierung oder in einer, durch die Umstellung der Wirtschaft verursachten Arbeitslosigkeit durch ein Arbeitslosengeld mit einer Nettoersatzrate von 70% gesichert wird.
Klimaschutz ist im Kern eine soziale Herausforderung. Schon 2019 forderte die AK die Bereitstellung einer zusätzlichen Milliarde pro Jahr für öffentliche Investitionen in zentrale Bereiche wie den Ausbau des ÖV, die thermische Sanierung oder für neue Photovoltaik-Anlagen forderte. Die Kosten der Energiewende müssen insgesamt fair verteilt, eine Zwei-Klassen-Energiegesellschaft vermieden und Energiearmut bekämpft werden. In diesem Sinne müssen einkommensschwache Haushalte auch zukünftig von den Ökostromförderkosten befreit werden, eine gesetzliche Begrenzung der Förderkostenbelastung je Haushalt ist anzustreben. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Einrichtung eines Klima- und Energiehilfsfonds zur Unterstützung einkommensschwacher Haushalte bei der Umstellung.
Im Verkehrsbereich besteht besonderer Handlungsbedarf. Eine zukunftsorientierte Klimapolitik muss den Menschen ermöglichen, ihre Mobilitätsbedürfnisse klimaneutral zu befriedigen. Deshalb fordert die AK auch ein flächendeckendes öffentliches Verkehrsangebot und einen garantierten Zugang zu Mobilität für alle Menschen.
Siniša Puktalović
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