Rechtsschutz: Gewerkschaft GPA erkämpfte 2020 rund 198 Millionen Euro für ihre Mitglieder

Über 100.00 Kurzarbeitsanträge überprüft

Wien (OTS) – „Die Corona-Krise hatte erheblichen Einfluss auf die Rechtsschutztätigkeit der Gewerkschaft GPA im vergangenen Jahr. Mehrere Lockdowns und sonstige wirtschaftliche Beschränkungen sind trotz staatlicher Unterstützung und der Möglichkeit der Kurzarbeit nicht spurlos an den Unternehmen vorbeigegangen. Die Folge waren zahlreiche Umstrukturierungsmaßnahmen begleitet von Sozialplänen. In insgesamt 56 Sozialplänen konnten für betroffene ArbeitnehmerInnen 176 Mio. Euro erstritten werden“, resümiert der stv. Bundesgeschäftsführer der Gewerkschaft GPA Franz Gosch.++++

Der Rechtsschutz der Gewerkschaft GPA beinhaltet ebenso kostenlose Rechtsberatung, Interventionen im Betrieb sowie die Vertretung vor Gerichten, insbesondere den Arbeits- und Sozialgerichten und Behörden.
Auch die Kurzarbeit war und ist ein Thema, das die Gewerkschaft GPA beschäftigt hat und noch immer beschäftigt. Allein im Jahr 2020 haben die MitarbeiterInnen der GPA insgesamt 104 857 Kurzarbeitsanträge überprüft und laufend Beratung angeboten. „Diese großartige Leistung fließt zwar nicht in die Rechtsschutzstatistik ein, soll aber nicht unerwähnt bleiben, da hier über eine Million Menschen vor Arbeitslosigkeit geschützt werden konnten.“ sagt Andrea Komar, Leiterin der GPA-Rechtsabteilung.

Was Gerichtsverfahren betrifft, wurden COVID-19-bedingt viel weniger Verhandlungen ausgeschrieben als üblich. Deshalb ist es 2020 zu Verfahrensverzögerungen gekommen, was den vergleichsweise geringen gerichtlich erstrittenen Betrag von 3,7 Millionen Euro erklärt. Die zahlreichen Sozialpläne und die Geldsumme, welche mit Hilfe der Gewerkschaft GPA erkämpft wurden, zählen als wirksame Schadensbegrenzung für die Betroffenen und sollen diesen Perspektiven für einen Neustart bringen. Sie zeigen, wie wichtig eine effiziente gewerkschaftliche Vertretung gerade in Krisenzeiten ist“, so Gosch.

Gewerkschaft GPA – Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Martin Panholzer
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