Baggerfahrer forderte mit AK-Hilfe vorenthaltene Zulagen ein – Firma reagierte mit absurder Gegenforderung von 17.000 Euro.

Linz (OTS) – Als ein Baggerfahrer aus dem Bezirk Steyr mit Unterstützung der Arbeiterkammer offene Zulagen und zu Unrecht vom Lohn abgezogene Ausbildungskosten gerichtlich einforderte, reagierte der Arbeitgeber mit einer haarsträubenden Gegenklage. Er forderte von dem Mann mehr als 17.000 Euro, weil dieser illegal Bauschutt in der Baugrube eines Auftraggebers entsorgt habe. Im Zuge des Verfahrens stellte sich heraus, dass ihm die Firma selbst den Auftrag zum Vergraben des Bauschutts erteilt hatte. Das Gericht verurteilte den Arbeitgeber zur Bezahlung sämtlicher offener Ansprüche des Arbeitnehmers und wies die Gegenklage als unberechtigt ab.

„Wir haben in Gerichtsverfahren für unsere Mitglieder immer wieder mit fragwürdigen Praktiken von Unternehmen zu tun. Die Vorgangsweise des Arbeitgebers in diesem konkreten Fall war aber selbst für unsere Rechtsexperten kaum zu fassen. Ich freue mich daher, dass der Arbeitgeber mit seiner unverschämten Gegenforderung nicht durchgekommen ist und wir unserem Mitglied zu seinem Recht und zu einer Nachzahlung von mehr als 4.200 Euro verhelfen konnten“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Der Arbeitnehmer war bei der Baufirma zunächst als Baggerfahrer, dann kurze Zeit als Angestellter und ab Februar 2018 wieder als Baggerfahrer tätig. Als solcher hätte er aber Anspruch auf Taggelder und Erschwerniszulagen gehabt, die ihm mit Verweis auf seinen Angestelltenstatus verwehrt wurden. Er ließ sich bei der Arbeiterkammer beraten, die ihm bestätigte, dass seine Ansprüche zu Recht bestanden. Nachdem ihm die Auszahlung weiterhin verweigert wurde, kündigte er das Dienstverhältnis und forderte mit Unterstützung der AK die offenen Ansprüche inklusive zu Unrecht vom Entgelt abgezogener Ausbildungskosten beim Arbeits- und Sozialgericht ein.

Was dann passierte, erstaunte selbst die Rechtsexperten der Arbeiterkammer, die einiges gewöhnt sind. Der Arbeitgeber brachte eine Gegenklage in Höhe von 17.655,90 Euro ein. Seine Begründung: Der Baggerfahrer habe illegal Bauschutt in der Baugrube eines Bauherrn vergraben. Seinem Arbeitgeber seien dadurch Kosten in der geforderten Höhe entstanden.

Die Unverschämtheit dieser Forderung wird aus dem Urteil des Gerichts deutlich. Denn dieses stellte fest, dass der Baggerfahrer auf Anweisung des Dienstgebers gehandelt hatte! Die Schadenersatzforderung wurde daher zur Gänze abgewiesen.

Die Ansprüche des Arbeitnehmers auf Tagesgelder und Erschwerniszulagen sowie auf Rückerstattung der zu Unrecht abgezogenen Ausbildungskosten erkannte das Gericht hingegen vollinhaltlich an. Er bekam eine Nachzahlung von 4.261,39 Euro zugesprochen.

Arbeiterkammer Oberösterreich
Dr. Walter Sturm
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