NEOS: Suspendierung von Oberstaatsanwalt Fuchs eiligst vorzunehmen

Stephanie Krisper: „Unseren fundierten Verdacht eines gestörten Amtsverständnisses bestätigte Fuchs im U-Ausschuss. Minister Kogler muss handeln, denn es ist Gefahr im Verzug.“

Wien (OTS) – „Die Aussagen von Oberstaatsanwalt Fuchs im U-Ausschuss offenbarten die geballte Ignoranz für die ihn bindende Rechtslage und sein in der Folge gefährlich falsches Amtsverständnis“, sagt NEOS-Fraktionsführerin im „Ibiza“-U-Ausschuss Stephanie Krisper, angesichts seiner letzten Befragung, über die mittlerweile das Protokoll eintraf. „Fuchs wollte einen modus operandi nicht abstreiten, der mehrfach inakzeptabel ist. Ein modus operandi, über geplante Zwangsmaßnahmen, wie Hausdurchsuchungen in brisanten politiknahen Strafverfahren, undokumentiert Unzuständige abseits der gesetzlich vorgesehenen schriftlichen Berichtswege zu informieren. Dieses Handeln birgt das immanente Risiko in sich, dass Zwangsmaßnahmen, wie eben etwa Hausdurchsuchungen, im politischen Umfeld vorab verraten werden. Und zeigt ein völlig gefährlich falsches Amtsverständnis des Leiters der Oberstaatsanwaltschaft Wien, der schon seit vielen Jahren an dieser wichtigen Position schaltet und waltet – durchgehend und noch immer in engster Absprache mit Christian Pilnacek, nunmehr gerade wegen Geheimnisverrrates beschuldigter Sektionschef. Unfassbar war, wie kühn er derartiges Fehlverhalten zugab beziehungsweise durch irrwitzige Ausflüchte versuchte klein zu reden.“

Dass Fuchs offenbar nach wie vor von keinem anderen Strafrechtler in Österreich als dem suspendierten Sektionschef Pilnacek in rechtlichen Belangen Rat suche und nicht ausschließen könne, dass er ihm weiterhin auf rechtswidrigem Wege Dokumente aus Verschlussakten zukommen ließe, wie etwa rund um die Causa Blümel, sollte Interims-Justizminister Kogler die Reißleine ziehen lassen:
„Werner Kogler muss Fuchs umgehend suspendieren und permanent der OStA Wien die Aufsicht über das Ibiza-Verfahren entziehen.“ Parlamentarisch kündigt Krisper eine Anfrage an den Justizminister, über dessen jeweiligen Wissensstand und Nachforschungen an.

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