4. Wiener Landtag (4)

Hauptdebatte: Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtes Wien für das Jahr 2019

Wien (OTS/RK) – LAbg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ) betonte „die Notwendigkeit und Wichtigkeit des Verwaltungsgerichtes“ für die Verwaltungstätigkeit der Stadt Wien. Corona habe bedingt, dass es zu einer späteren Kenntnisnahme und Behandlung des Berichts im Landtag gekommen sei. Als „erfreulich“ bezeichnete Kowarik die Tatsache, dass die Tendenz bei der Mittelausstattung des Gerichts „nach oben zeigt“. Der Personalstand des Gerichts sei aber „noch nicht dort, wo wir hinwollen“. Aber es gebe – nach Verständnis des Abgeordneten – eine Zusage für mehr Personal, welches auch durch die Covid-Krise „an seine Grenzen gestoßen ist“. Erfreut zeigte sich Kowarik auch über die Verbesserung der räumlichen Organisation im Gericht, die Trennung zwischen Büros und Gerichtsräumen nehme immer konkretere Gestalt an. Dass künftig der Rechtsverkehr zwischen Anwälten und Gericht elektronisch abgewickelt werden kann, „muss wohl von uns umgesetzt werden“, so Kowarik. „Ein bisschen stolz“ zeigte sich der Abgeordnete über die Tatsache, dass im vorliegenden Bericht die Finanzgebarung des Gerichts in einem eigenen Anhang ausgewiesen werde, und wünschte dem im Landtag anwesenden Präsidenten „viel Erfolg für diese wichtige Arbeit“.

LAbg. David Ellensohn (Grüne) sah es erfreulich, „dass es greift, was Rot-Grün 2018 beschlossen hat – nämlich mehr Personal“ für das Gericht. Erstmals habe es am Ende des Jahres 2019 mehr abgearbeitete als neue Verfahren gegeben; dennoch betrage der Rückstand offener Fälle immer noch rund 8.000. „Die Hälfte davon betreffen das Wettengesetz“, sagte Ellensohn, der meinte: „Die schärferen Gesetze gegen das Wetten haben wohl auch zu mehr Fällen beim Gericht geführt.“ Wichtig sei zu beobachten, ob sich der „positive Trend“ der mehr fertigen als offenen Fälle auch über das „Corona-Jahr 2020“ fortsetze; Ellensohns Dank gelte jedenfalls dem Team des Verwaltungsgerichts, das mehr als 17.000 Verfahren pro Jahr behandle.

StRin Mag.a Isabelle Jungnickel (ÖVP) bezog sich auf die Personalsituation im Verwaltungsgericht: „Hier gibt es zu wenige Mitarbeiter; ich mache mir Sorgen, dass die Qualität gewährleistet bleibt.“ Trotz personeller Aufstockung bzw. Nachbesetzung bei Richterposten sei die Mitarbeiter-Situation „prekär“, sagte Jungnickel, vor allem in den Kanzleien gebe es eine Unterbesetzung. Es sei nicht nachvollziehbar, warum offene Kanzleistellen erst nach 6 Monaten nachbesetzt würden.

LAbg. Georg Niedermühlbichler (SPÖ) erinnerte daran, dass die „personelle und finanzielle Ausstattung des Gerichts“ in den vergangenen Jahren spürbar verbessert wurde, was auch der Bericht belege. „Natürlich will jede und jeder immer mehr“, sagte Niedermühlbichler, der an die Prinzipien „der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit“ bei Verwaltungsausgaben erinnerte. „Aber ich denke, da ist schon viel passiert.“ Auch die Unabhängigkeit des Verwaltungsgerichts sei „mehr als nur gegeben“, was auch unabhängige Reviews bestätigten.

Univ.-Doz. Mag. Dr. Dieter Kolonovits trat in seiner Funktion als Präsident des Verwaltungsgerichts ans Rednerpult. Eingangs erklärte er, warum der übliche Jahresbericht für 2019 Pandemie-bedingt erst heute im Wiener Landtag debattiert werden könne. („Wir haben vieles davon im Umlaufweg beschlossen. Danke an das Land Wien für die Änderung der notwendigen Gesetze.“) Kolonovits unterstrich auch die Forderung von FPÖ-Mandatar Kowarik, mehr „elektronische Papierakte“ für das Gericht einzuführen. Das würde nicht nur bei u.a. Videodolmetsch helfen, sondern auch die „prekäre Personalsituation“ entlasten. Das jüngste Personalpaket von +12 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Jahr 2019 habe geholfen, offene Fälle abzuschließen. „Es geht auch darum, die Rechtssicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und damit den Wirtschaftsstandort Wien zu sichern“, argumentierte Kolonovits. Er erinnerte auch daran, „dass für Landesgerichte der Landesgesetzgeber entsprechende Ressourcen zur Verfügung zu stellen hat“, warb Kolonovits für mehr Personal und bedankte sich beim Plenum für die Zusammenarbeit.

StR Mag. Jürgen Czernohorszky (SPÖ) unterstrich, dass es zuletzt „mehr Erledigungen als Eingänge“ beim Verwaltungsgericht gegeben habe; gleichzeitig hätten sämtliche Fraktionen im Haus eine konstruktive Feedbackschleife geführt, die dazu geführt hätten „viele Verbesserungen auf den Boden zu bringen, und das Personal aufzustocken“.

Abstimmung: Der Bericht des Wiener Verwaltungsgerichtshofs für das Jahr 2019 wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

Änderungen des Wiener Nationalparkgesetzes, des Wiener Naturschutzgesetzes, des Fischereigesetzes sowie des Jagdgesetzes

LAbg. Mag.a Angelika Pipal-Leixner, MBA (NEOS) erinnerte an die Debatte in der heutigen Fragestunde und bezog sich erneut auf die „Aarhus-Kommission“: Diese sehe Beteiligungsrechte für Umweltschutzorganisationen in Rechtsverfahren vor, „was auch ein Fortschritt für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist“, so Pipal-Leixner: „Das ist ein Riesen Gewinn für die Umwelt und den Artenschutz.“

LAbg. Dr.in Jennifer Kickert (Grüne) entgegnete ihrer NEOS-Vorrednerin: „Aus Ihrer Sicht ist das schnell gegangen; Sie sind ja noch nicht lange dabei.“ Aber, so Kickert: „Unsere ersten Gesetzesvorlagen datieren aus dem Jahr 2016, das war eine ‚zache‘ Arbeit.“ Nichtsdestoweniger habe es zwischen Grünen und NEOS eine „amikale“ Zusammenarbeit gegeben, wenngleich die NEOS sehr „bestimmend“ aufgetreten seien, und nicht alle Punkte aus den öffentlichen Stellungnahmen aufgenommen oder umgesetzt worden seien, bedauerte Kickert. Sie erinnerte an den Kern der „Aarhus-Konvention“, nämlich das „Recht auf Leben in einer intakten Umwelt“ – das beinhalte aber gleichzeitig das „Recht auf Öffentlichkeitszugang und das Recht auf den Gang zum Gericht“. „Schade“, denn die „Rechte auf Information und Beteiligung“ würden in der Novelle nicht vorkommen, sagte Kickert. Auch die Arbeiterkammer Wien hätte in einer Stellungnahme auf ebendiese Versäumnisse in der Novelle hingewiesen. Überhaupt habe Wien die Aarhus-Zielsetzungen „viel weniger streng“ als andere Bundesländer umgesetzt; das entspreche nicht der völkerrechtlichen Verpflichtung der Aarhus-Kommission. Kritik fand Kickert auch an der „knappen Einspruchsfrist“ von vier Wochen – dazu brachte sie einen Antrag ein, um die Novelle abzuändern.

LAbg. Dr. Michael Gorlitzer, MBA (ÖVP) erinnerte daran, dass die „Aarhus-Konvention“ bereits im Jahr 2001 von der EU ratifiziert wurde; seit 2015 sei diese auch in Österreich gesetzlich verankert. Alleine daher sei die Initiative zu begrüßen. Aber, so Gorlitzer: Der Hörndlwald widerspreche all diesen Vorhaben. „Dort ein paar Parkbankerl aufzustellen ist zu wenig für den Naturschutz in Hietzing“, sagte Görlitzer. Der Hörndlwald unterstehe dem Wiener Naturschutzgesetz, und mittels Antrag forderte er eine Zuweisung an den Umweltausschuss – um dort „den letzten Schritt der Umwidmung endlich zu erledigen“.

LAbg. Mag.a Nina Abrahamczik (SPÖ) erinnerte: Der Hörndlwald sei „seit vielen Jahren Schutzgebiet“, und das Erholungsgebiet solle erhalten werden – inklusive Re-Naturierung. „Aber egal, wie oft wir das hier beschließen und wie oft wir das hier sagen – die Zusagen gibt es!“ Somit werde die SPÖ dem ÖVP-Antrag folgen, „um zu zeigen, dass wir seit Jahren das tun, was Sie verlangen“. Abrahamczik erinnerte an eine Besprechung mit UmweltexpertInnen und VertreterInnen aller Fraktionen im Februar 2021, wo es einen inhaltlich guten Austausch gegeben habe. Insofern könne sie, Abrahamczik, die gewünschte Änderung der Novelle durch die Grünen nicht nachvollziehen – „warum sollten die Umweltanwaltschaft oder andere Beteiligte zwei Wochen weniger Frist haben als Umweltschutzorganisationen?“. Das entspreche nicht dem Gleichheitsgrundsatz. Abrahamczik brachte einen Antrag zum Lieferkettengesetz ein. Es sei wichtig, in ökologischen, sozialen und ökonomischen Fragen zu wissen, woher die Produkte kommen, die wir im täglichen Leben brauchen (Forts.) nic/esl

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