1-2-3-Klimaticket: Bundesrat gibt grünes Licht für gesetzliche Grundlagen

One Mobility GmbH wird als nationale Vertriebsplattform eingerichtet

Wien (PK) – Die Grundlage zur Umsetzung des österreichweiten 1-2-3-Klimatickets wurde heute mit breiter Mehrheit vom Bundesrat bestätigt. Nur die FPÖ sprach sich wie bereits im Nationalrat gegen die Einführung des Klimatickets aus. Zum einen wurde die gesetzliche Basis für eine nationale Netzkarte für öffentliche Verkehrsmittel geschaffen. Zum anderen wird damit das Verkehrsministerium ermächtigt, die sogenannte One Mobility GmbH als nationale Vertriebsplattform des Klimatickets einzurichten. Die VertreterInnen von ÖVP, SPÖ und der Grünen zeigten sich erfreut, dass nun die Grundlagen für leistbare Mobilität geschaffen wurden. Für die FPÖ stellt sich das Klimaticket als “reine Marketingpolitik” dar.

Zudem passierten die Länderkammer die Änderungen im Bundesstraßen-Mautgesetz zugunsten emissionsfreier Fahrzeuge im Schwerverkehr sowie zwei internationale Abkommen zur biologischen Sicherheit und Schwermetallen in der Luft. Ebenso gebilligt wurden Änderungen in der Geschäftsordnung des Bundesrates sowie Änderungen zur Novelle des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrats.

Zwei SPÖ-Initiativen für ein Bonusticket für Österreich-UrlauberInnen sowie zur Kaufkraftstärkung durch ein 1000 €-Gutscheinheft fanden hingegen nicht die nötige Mehrheit in der Länderkammer.

Grundlagen für das Klimaticket als österreichweite Netzkarte auf den Weg gebracht

Das erste der beiden durch einen Initiativantrag der Regierungsparteien beschlossenen Bundesgesetze enthält unter dem Titel “Klimaticket” die gesetzliche Grundlage zur Einführung einer nationalen Netzkarte für öffentliche Verkehrsmittel durch das Verkehrsministerium. Vorgesehen ist, dass die Kosten zur Umsetzung des Klimatickets aus den eingehobenen Fahrgelderlösen sowie durch Zuwendungen aus dem Bundesbudget finanziert werden. Im Detail sollen die gesetzlichen Voraussetzungen für Abgeltungen an die Verkehrsunternehmen und die Rahmenbedingungen für die Verkehrsverbundorganisationsgesellschaften festgelegt werden. Das Gesetz sieht vor, dass die Verkehrsministerin dazu Verordnungen erlassen und die notwendigen vertraglichen Vereinbarungen abschließen kann.

Eine flankierende Maßnahme dazu stellt ein weiteres Bundesgesetz dar, mit dem das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ermächtigt wird, eine One Mobility GmbH als gemeinsame Vertriebsplattform mehrerer Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbundorganisationsgesellschaften zu schaffen. Diese Gesellschaft soll einen diskriminierungsfreien Vertrieb des Klimatickets gewährleisten. Als nationale Vertriebsplattform soll sie transparente Tarife und eine Vereinheitlichung des Ticketings im öffentlichen Verkehr sicherstellen.

Die VertreterInnen von ÖVP, SPÖ und der Grünen zeigten sich erfreut, dass nun die Grundlagen für das österreichweite Klimaticket geschaffen wurden. Der heutige Beschluss stelle die nötigen Strukturen für eine leistbare Mobilität zur Verfügung, unterstrich Adi Gross (Grüne/V). Durch die Einführung des Klimatickets werde die Nachfrage nach öffentlichen Verkehrsmitteln steigen, deshalb sei es wichtig, gleichzeitig den “Öffi-Ausbau” voranzutreiben, so der Grünen-Mandatar.

Bernhard Hirczy (ÖVP/B) sah das ähnlich. “Echte Klimapolitik” bedeute die Verlagerung des Straßenverkehrs auf die “Öffis”. Gerade im Gespräch mit jungen Menschen spüre er, dass diese auf das Klimaticket warten würden. Laut Hirczy bedarf es noch weiterer Investitionen in den Ausbau der “letzten Meile”, um die Menschen “zur Bahn zu bringen”.

Der Erfolg des Klimatickets werde davon abhängen, in wie weit der Preis weiterhin attraktiv gehalten werden könne und ob der Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel weiter voranschreite, betonte Günther Novak (SPÖ/K). Nur dann würden AutofahrerInnen verstärkt auf die “Öffis” umsteigen. Deshalb hoffe er, dass das Klimaticket noch in diesem Jahr ausgerollt werde, so Novak.

Die FPÖ fordere eine Verkehrspolitik mit Hausverstand, deshalb werde es von seiner Fraktion keine Zustimmung geben, erklärte Michael Bernard (FPÖ/N). Das Klimaticket stelle sich als “reine Marketingpolitik” dar, die One Mobility GmbH sei ein “grüner Versorgungsposten”. Die Regierung habe zudem auf den Infrastrukturausbau im ländlichen Raum vergessen, kritisierte Bernard.

Heute sei eine “entscheidende Weichenstellung” für den öffentlichen Verkehr gelegt worden, zeigte sich Staatssekretär Magnus Brunner erfreut. Das Klimaticket sei ein Baustein unter vielen und ein wichtiges Signal für die Zukunft. Nun müssten durch weitere Verhandlungen mit den Bundesländern die rechtlichen Grundlagen “mit Leben erfüllt werden”. Das Klimaticket dürfe jedoch nicht bloß auf die urbanen Räume einwirken, es gehe vor allem um den Infrastrukturausbau im ländlichen Raum, betonte der Staatssekretär.

Emissionsfreie Fahrzeuge werden künftig bei Maut begünstigt

Einhellig befürworteten die BundesrätInnen die Änderung des Tarifsystems im Bundesstraßen-Mautgesetz. Damit soll ein Schritt in Richtung Ökologisierung der fahrleistungsabhängigen Maut gesetzt werden. Emissionsfreie Schwerfahrzeuge über 3,5 Tonnen, also Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit reinem Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb, sollen bei der so genannten “fahrleistungsabhängigen Anlastung der Infrastrukturkosten für die Benützung von Bundesstraßen” begünstigt werden. Der Tarif für diese Fahrzeuge kann damit nicht mehr nur bis zu 50%, sondern künftig bis zu 75% unter dem höchsten Tarif liegen, wobei hier Bezug genommen wird auf Fahrzeuge, die einer der EURO-Emissionsklassen zugeordnet sind.

Mit Mehrheit angenommen wurde ein FPÖ-Entschließungsantrag, der auf eine Rücknahme der Erhöhung der NOVA abzielt.

Internationale Abkommen zur biologischen Sicherheit und Schwermetallen in der Luft

Der Bundesrat beschäftigte sich zudem mit zwei internationalen umweltrelevanten Abkommen, die von der Bundesregierung vorgelegt wurden. Die Änderungen des Schwermetalle-Protokolls zum Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung zielen auf eine Emissions-Reduktion von Blei, Kadmium und Quecksilber in die Luft ab. Das Nagoya-/Kuala-Lumpur-Zusatzprotokoll über Haftung und Wiedergutmachung zum Cartagena-Protokoll über biologische Sicherheit legt völkerrechtliche Regeln und Verfahren für die Wiedergutmachung im Zusammenhang mit lebenden veränderten Organismen fest. Damit soll ein Beitrag zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt unter Berücksichtigung der menschlichen Gesundheit geleistet werden. Beide Staatsverträge fanden einhellige Zustimmung unter den MandatarInnen.

Änderung in der Geschäftsordnung des Bundesrates

Mittels eines Fünf-Parteien-Antrags hat sich der Bundesrat einstimmig für eine Änderung seiner Geschäftsordnung ausgesprochen. Im Fall von Interessenskonflikten bei persönlicher Betroffenheit durch eine Meldung gemäß Unvereinbarkeits-und Transparenz-Gesetz soll im Unvereinbarkeitsausschuss nach Möglichkeit eine Vertretung erfolgen. Das betroffene Ausschussmitglied kann sich künftig durch ein Ersatzmitglied oder durch ein anderes Mitglied derselben Fraktion vertreten lassen. Eine Vertretung kann nur durch ein anderes Mitglied des Bundesrates erfolgen, das selbst nicht von einer Meldung gemäß Unvereinbarkeits-und Transparenz-Gesetz persönlich betroffen ist.

Zudem hat der Bundesrat Änderungen im Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetz sowie im Verwaltungsgerichtshofgesetz zur Änderung des Geschäftsordnung des Nationalrats einstimmig gebilligt (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 359/2021 ). Sie sehen unter anderem eine Inflationsanpassung der Einkommenskategorien für die Meldung von Nebeneinkünften von Abgeordneten, mehr Rechte des Unvereinbarkeitsausschusses bei der Anforderung von Unterlagen sowie gesetzliche Klarstellungen in Bezug auf die Verhängung von Beugestrafen für von Untersuchungsausschüssen geladene Auskunftspersonen vor.

SPÖ-Anträge zu Bonusticket für Österreich-UrlauberInnen sowie zur Kaufkraftstärkung abgelehnt

Die SPÖ will mit einem Bonusticket für Personen, die in Österreich wohnen und Urlaub machen, den heimischen Tourismus fördern. Konkret sollen in Österreich lebende volljährige Personen eine einmalige Förderung in der Höhe von 75 € erhalten, wenn sie bis Ende 2021 für mindestens drei aufeinanderfolgende Nächte ein Zimmer in einem Beherbergungsbetrieb in Österreich buchen. Ein entsprechender Entschließungsantrag fand keine Mehrheit in der Länderkammer.

Ein weiterer in der Debatte eingebrachter SPÖ-Entschließungsantrag zur Kaufkraftstärkung durch ein 1000 €-Gutscheinheft für alle österreichischen Haushalte wurde ebenso abgelehnt. (Schluss Bundesrat) med/jan

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

———————————————————————

Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
http://www.parlament.gv.at
www.facebook.com/OeParl
www.twitter.com/oeparl

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender