
Gesundheits- und Sozialministerium: Am Montag Amtsübergabe von Anschober an Mückstein
Amtszeit von Bundesminister Anschober wesentlich von Pandemiebewältigung geprägt
Wien (OTS/BMSGPK) – Am Sonntag endet die Regierungsperiode von Rudolf Anschober. Nach fast 17 Jahren Regierungsarbeit in Oberösterreich und nun 15 Monaten als Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Nach der Rücktrittserklärung am vergangenen Dienstag wurde Bundespräsident Alexander Van der Bellen in einem Gespräch am Mittwoch von Anschober informiert. Anfang kommender Woche kommt es zum Übergabegespräch mit dem neuen Gesundheitsminister Dr. Wolfgang Mückstein. Daran anschließend wird sich Rudolf Anschober zurückziehen und die eigene Fitness in den Mittelpunkt stellen.Anschober wird eine mögliche Dienstgeldfortzahlung nicht in Anspruch nehmen.****
Bundesminister Rudi Anschober bedankt sich bei der Bevölkerung für die enorme Unterstützung in den vergangenen Tagen, in denen hunderttausende Menschen per Mail und in den sozialen Medien Zuspruch und Unterstützung übermittelt haben.
Rückschau Pandemiebewältigung – Auf die neue Situation
reagieren
Die rasante Ausbreitung der neuartigen Lungenkrankheit COVID-19 veränderte die Gesundheitspolitik in Österreich grundlegend. Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz begann schon früh mit der Aufarbeitung der neuen Situation um die Gesundheit der österreichischen Bevölkerung bestmöglich zu schützen. Ein wichtiger Schritt war die Schaffung von Beratungsgremien wie der Corona-Kommission, sowie eines medizinischen, juristischen und psychosozialen Beraterstabs. Das Nationale Impfgremium ist heute eine wichtige Säule im Corona-Schutzimpfungsprogramm. In Zusammenarbeit mit dem am 28. Februar 2020 konstituierten COVID-19-Krisenstab des Gesundheitsministeriums wurden evidenzbasierte Strategien für die Bewältigung der Gesundheitskrise, entwickelt. So galt es vor allem in der Frühphase der Epidemie die Versorgungssicherheit mit Medizin- und Hygieneprodukten sicherzustellen. So startete schon im Februar die koordinierte Beschaffung von Schutzausrüstung und medizinischen Geräten wie Masken, Handschuhen, Beatmungsgeräten etc. Für die Notfallbevorratung wurde im September 2020 die Einrichtung eines Bundeslagers beschlossen. Dieses ist bis heute für die Lagerung und Verteilung der essentiellen Ausrüstung zuständig.
Infektionsgeschehen unter Kontrolle bringen
Mittlerweile wurden 153 Verordnungen, 46 Erlässe und 17 Bundesgesetze durch das Ministerium erarbeitet. Sie bilden die gesetzliche Grundlage für die Maßnahmen in der Pandemiebekämpfung, doch die Gestaltung der gesetzlichen Bestimmungen wandelte sich im Laufe der Zeit. So weichen die flächendeckenden Maßnahmen für ganz Österreich immer weiter regionalen Regelungen, um treffsicher das jeweilige Infektionsgeschehen bekämpfen zu können. Beispiele hierfür sind die Hochinzidenzverordnung, aber auch die verschärften Maßnahmen in einzelnen Bundesländern.
Neben der Virus-Bekämpfung in Österreich stand auch die weltweite Verbreitung im Fokus: Durch die ständige Evaluierung der Situation in Europa und der Welt konnten mit der Einreiseverordnung nicht nur die Verbreitung von SARS-CoV-2, sondern auch die verschiedener Varianten und Mutationen verzögert oder eingedämmt werden.
Schutz der verwundbaren Menschen
Der Schutz jener Personengruppen mit dem höchsten Risiko zu erkranken, hatte und hat für die Bundesregierung einen besonders hohen Stellenwert. Neben diversen Freistellungen und finanziellen Unterstützungen für besonders schutzbedürftige Menschen,ist besonders die Initiative, allen Personen über 65 Jahren kostenlose FFP2-Masken zur Verfügung zu stellen, hervorzuheben. Knapp 18 Millionen Masken wurden in die Haushalte in ganz Österreich versandt.
Tests: Früherkennung und mehr Sicherheit
Die regelmäßige Testung der Menschen schafft nicht nur die Möglichkeit, Infektionen rasch zu erkennen, sondern bietet auch die Chance, ein geregeltes Leben in Österreich zu ermöglichen. Daher hat das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ein niederschwelliges, flächendeckendes Testangebot geschaffen. Schnell wurden die bevölkerungsweiten Testungen rund um den Jahreswechsel zu einem permanenten und kostenlosen Angebot ausgeweitet. So kann jederzeit der persönliche Infektionsstatus in den rund 700 Teststraßen der Bundesländer, rund 900 Apotheken, rund 1.800 Betrieben, Schulen und selbst im eigenen Wohnzimmer in Erfahrung gebracht werden.
In Betrieben tragen die Berufsgruppentestungen zu einem sichereren Arbeitsumfeld bei und auch der Besuch des Frisörs oder des Nagelstudios wurde durch die Einführung von Zutrittstestungen wieder ermöglicht.
Durch die sehr große Testbereitschaft der österreichischen Bevölkerung wurden seit Pandemiebeginn 41.916.338 PCR- und Antigentests durchgeführt. In den vergangenen sieben Wochen wurden pro Tag im Durchschnitt rund 500.000 Testungen durchgeführt.
Impfung als Weg aus der Pandemie
Schon im Juli 2020 beteiligte sich Österreich an einem EU-weiten Beschaffungsprozess um der österreichischen Bevölkerung ausreichend und kostenlos Impfstoff zur Verfügung zu stellen. Die erste Impfung erfolgte schließlich am 27. Dezember 2020 in Wien. Mittlerweile stehen in Österreich mehrere Impfstoffe zur Verfügung und die regelmäßig eintreffenden Impfdosen werden schnellstmöglich durch die Bundesländer verimpft. Insgesamt wurden bisher 2.334.657 Impfungen durchgeführt. 1.658.181 Menschen haben bislang die erste Dosis, 676.476 auch die zweite Dosis und damit den vollen Impfschutz erhalten. Im EU-weiten Vergleich liegt Österreich klar über dem Durschnitt in den Top 10 und belegt mit der ersten Teilimpfung gegenwärtig Platz 8, bei der zweiten Teilimpfung sogar Platz 7.
Soziales und Solidarität
Eine Pandemie zehrt an den Kräften aller Menschen. In dieser Zeit darf jedoch nicht auf besonders benachteiligte Personen vergessen werden. Dem Sozialministerium war es immer wichtig, auch diese Tatsache nicht aus den Augen zu verlieren. So wurden im Jänner einkommensschwache Personen mit kostenlosen FFP2-Masken versorgt. Über 15 Millionen Stück wurden an Tafeln, Sozialmärkte, Wohnungsloseneinrichtungen und die Länder geliefert, um auch betroffenen Menschen vor dem Virus bestmöglich zu schützen.
Eine vom Sozialministerium beauftragte Studie zur Analyse der sozialen Lage in der Pandemie hat im vergangenen Herbst gezeigt, dass durch die Sofortmaßnahmen der Bundesregierung viele akute Armutssituationen verhindert werden konnten.
Zu diesem Zweck wurden für 2021 sowohl die Ausgleichszulage in der Pensionsversicherung als auch die Mindestsicherung / Sozialhilfe deutlich erhöht – auf 1000 bzw. 950 Euro pro Monat. Dazu kommen mehrere Einmalzahlungen für Kinder der BezieherInnen von Mindestsicherung / Sozialhilfe, es gibt weiters einen Energiekostenzuschuss für diese Gruppe und es wird ein umfassendes Paket geschnürt, mit dem Projekte von Hilfsorganisationen für jene Personen, die besonders durch die sozialen Folgen von COVID betroffen sind, gefördert werden – etwa für Alleinerziehende, Kinder, von Wohnungslosigkeit bedrohte und betroffene Menschen, zur medizinischen und psychosozialen Basisversorgung, im Bereich Gewaltprävention und zur Versorgungssicherheit bei Lebensmitteln und Bedarfsgütern.
Auch im europäischen und weltweiten Kontext war die Solidarität eine treibende Kraft. Direkte Unterstützungsleistungen der Europäischen Union in den Mitgliedsstaaten, aber auch die supranationalen Initiativen im Hinblick auf die Forschung für einen Impfstoff gegen COVID-19 sind Beispiele dafür. (schluss)
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Margit Draxl
Pressesprecherin
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pressesprecher@sozialministerium.at
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