FPÖ – Fuchs zu Investitionsprämie: Unternehmer erhalten keinen Cent mehr

Musterbeispiel für schlechte Legistik

Wien (OTS) – Heute werde nicht die Investitionsprämie an sich erhöht, stellte FPÖ-Budgetsprecher NAbg. Hubert Fuchs in der heutigen Nationalratsdebatte klar. „Die Unternehmer erhalten durch den heutigen Gesetzesbeschluss keinen Cent mehr.“ Es werde heute auch nicht die Antragsfrist zur Geltendmachung der Investitionsprämie verlängert, was aber dringend notwendig wäre. „Wir korrigieren heute lediglich zum dritten Mal das Investitionsprämiengesetz und die zugrundeliegenden Vorbelastungen, weil die Regierungsparteien nicht in der Lage sind, ordentlich zu budgetieren“, kritisierte Fuchs. „Aber das ist nichts Neues.“

Fuchs ging in seiner Rede auf die entsprechende Chronologie ein:
„Im Juli 2020 haben wir hier im Hohen Haus das Investitionsprämiengesetz beschlossen. Damals schätzte die Bundesregierung die erforderlichen Budgetmittel auf 1 Milliarde Euro. Sämtliche Oppositionsparteien kritisierten bereits damals die Unterdotierung des Budgetansatzes. Das WIFO ging bereits damals von fiskalischen Kosten bis zu 4,6 Milliarden Euro aus. Bereits zweieinhalb Monate später haben wir dann im Hohen Haus eine Erhöhung auf 2 Milliarden Euro beschlossen. Und wieder nach zweieinhalb Monaten haben wir im Hohen Haus eine Erhöhung auf 3 Milliarden Euro beschlossen. Und heute beschließen wir eine Erhöhung auf 7,8 Milliarden Euro.“

Dies sei eine 780-prozentige Steigerung der Budgetkosten innerhalb von zehn Monaten, ohne dass die Unternehmer einen Cent mehr erhielten, kritisierte Fuchs. Das sei wirklich ein „Kunststück“. „Kurioserweise erhöhen wir die Budgetkosten auf 7,8 Milliarden Euro, obwohl die Gesetzesmaterialien nur von 5 Milliarden Euro effektivem Liquiditätsbedarf sprechen. Das heißt, sicherheitshalber beschließen wir jetzt sogar schon Budgetvarianten – aber sicher nicht mit der FPÖ.“

Was aber dringend erforderlich wäre, negiere die Bundesregierung, führte Fuchs weiter aus. „Wir brauchen eine Verlängerung der Fristen im Investitionsprämiengesetz, insbesondere der Antragsfrist. Dadurch könnte man sicherstellen, dass auch diejenigen in den Genuss der Investitionsprämie kommen könnten, die wirklich Investitionen tätigen, die sie vorher nicht geplant haben.“ Derzeit habe man nämlich fast nur Mitnahmeeffekte bei der Investitionsprämie.

Fuchs bezeichnete das Investitionsprämiengesetz als Musterbeispiel für schlechte Legistik, sowohl formell als auch materiell. Nur eine Abarbeitung der Investitionsprämien-Anträge durch die Finanzämter wäre vernünftig gewesen, und zwar in Form einer unbefristeten steuerlichen Investitionsförderung in engster Anlehnung an die Forschungsprämie mit Rechtsanspruch und entsprechenden Rechtsschutzmöglichkeiten.

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