Wölbitsch/Korosec: Stadtregierung muss offenen Verfassungsbruch bei Wiener Mindestsicherung beenden

Wien muss Kritik der Volksanwaltschaft ernst nehmen – Missstände in der Verwaltung sofort beseitigen

Wien (OTS) – „Die Wiener Stadtregierung muss die Kritik der Volksanwaltschaft ernst nehmen und alle eindeutig dokumentierten Missstände in der Verwaltung beseitigen. Beginnen sollte die Stadtregierung hier gleich beim noch immer bestehenden offenen Verfassungsbruch zum Wiener Mindestsicherungsgesetz“, so Klubobmann Markus Wölbitsch und Sozialsprecherin Ingrid Korosec zum heute veröffentlichten Wien-Bericht der Volksanwaltschaft für 2020. So halte die Volksanwaltschaft in ihrem Bericht klar fest, dass „das Wiener Mindestsicherungsgesetz in jenen Bereichen, in denen es den grundsatzgesetzlichen Vorgaben immer noch nicht entspricht, seit 1. Jänner 2020 verfassungswidrig ist. Es ist in rechtsstaatlicher Hinsicht mehr als bedenklich, wenn in Teilen verfassungswidrige Gesetze in Geltung stehen“.

„Die Volksanwaltschaft hat hier sehr klare Worte gefunden. Die Wiener Stadtregierung agiert hier klar gegen den Rechtsstaat. Wir fordern Bürgermeister Ludwig und Stadtrat Hacker wiederholt auf, endlich Rechtssicherheit durch die Herstellung einer verfassungskonformen Rechtsgrundlage zu schaffen“, so Sozialsprecherin Ingrid Korosec. Auch die Neos müssen sich entscheiden: „Während sie auf Bundesebene die Hüter der Verfassung spielen, brechen sie als Regierungspartner auf Wiener Ebene offen und wissentlich die Bundesverfassung. Jegliche Glaubwürdigkeit ist hiermit dahin“, so Wölbitsch. „Der evidente Verfassungsbruch muss beendet und das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz des Bundes auch in Wien endlich umgesetzt werden“, so der Klubobmann abschließend.

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