Stellungnahme aus dem Bundeskanzleramt betreffend Entscheidungen des VfGH
VfGH hat in drei Verfahren entschieden und weist Forderungen der Opposition teilweise zurück
Wien (OTS) - In drei Verfahren, zwei zu Aktenlieferungen und eines zum Mobiltelefon des Bundeskanzlers, liegt nun die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vor. Der Forderung an den Bundeskanzler, die Nachrichten seines Mobiltelefons zu liefern, erteilte der VfGH eine Absage, da der Antrag aus Sicht des Höchstgerichts unzulässig war. Zu den anderen Verfahren hat der VfGH im Ergebnis entschieden, dass das!-->!-->!-->…