VKI: Einigung mit IKB zu Strompreisanpassung
Konsumenten erhalten Geldersatz
Wien (OTS) - Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte im Herbst 2019 in einem Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) eine Preisanpassungsklausel der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN) für unzulässig erklärt, welche auch von der Innsbrucker Kommunalbetriebe Aktiengesellschaft (IKB) verwendet worden war. Durch dieses Urteil fiel die Grundlage für vergangene Preiserhöhungen weg. Nach Ansicht des VKI waren daher die auf Basis dieser gesetzwidrigen Klausel!-->!-->!-->…