
Wöginger/Schwarz: Bonus als Dank und Anerkennung für besondere Arbeit im Gesundheits- und Pflegebereich
Viele haben in der Corona-Krise Großartiges geleistet – besonders auch die 190.000 Bediensteten in Krankenhäusern, stationären Pflege-Einrichtungen bzw. mobilen Pflegediensten
Wien (OTS) – Die Corona-Krise hat viele Menschen in den letzten Monaten vor Herausforderungen gestellt; zahlreiche Österreicherinnen und Österreicher haben Großartiges geleistet. Allen ist dafür zu danken, besonders auch den fast 190.000 Bediensteten in Krankenhäusern, stationären Pflege-Einrichtungen bzw. mobilen Pflegediensten. Der steuerfreie Bonus ist eine Anerkennung für die Arbeit im Pflege- und Gesundheitsbereich für eine besondere Arbeit in dieser herausfordernden Zeit. Das sagten heute, Dienstag, ÖVP-Klubobmann und Sozialsprecher Abg. August Wöginger und ÖVP-Gesundheitssprecherin Abg. Gaby Schwarz anlässlich der heutigen Sitzung des Gesundheitsausschusses. Bei dieser steht ein Bundesgesetz, mit dem das Pflegefondsgesetz und das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert werden, auf der Tagesordnung. Konkret wird damit für die Auszahlung der gesetzliche Rahmen geschaffen. Zum Pflegefonds werden die detaillierten Richtlinien noch ausgearbeitet.
Konkret erhalten den Bonus Bedienstete in öffentlichen oder gemeinnützigen Krankenanstalten, die in der medizinischen oder nicht-medizinischen Patientenbetreuung arbeiten, also im direkten Patientenkontakt stehen, sowie all jene, die in Pflegeheimen oder mobilen Diensten in der Pflege oder Betreuung tätig sind. „Diese haben sich den Bonus in der Höhe von durchschnittlich 500 Euro mehr als verdient“, so Wöginger.
„Alle Beschäftigten habe diese Zeit gut bewältigt und herausragende Leistungen erbracht“, dankten die beiden ÖVP-Mandatare den im Gesundheits- und Pflegewesen Tätigen für ihren Einsatz. Der Bonus sei daher ein Zeichen der Wertschätzung.
Die Bundesländer erhalten die Bonusmittel vom Bund ersetzt. Sie können dabei nach Belastung differenzieren und etwa für den Einsatz auf Covid- oder Intensivstationen mehr geben. Ersetzbar sind dabei alle Auszahlungen seit 1. Juni bis Ende Dezember. Der Bund wird dafür bis zu 95 Millionen Euro zur Verfügung stellen.
Darüber hinaus geht es bei der heutigen Sitzung um europarechtlich bedingte Gesetzesänderungen sowie um die Verlängerungen von Covid-Maßnahmen. So soll man beispielsweise bis 31. Dezember weiterhin keine amtsärztliche Genehmigung für die Substitutionstherapie benötigen. Auch die Risikofreistellung für ASVG-Arbeitnehmerinnen und -Arbeitnehmer soll bis Ende September weiter verlängert werden, wobei nun auch der Impfstatus berücksichtigt wird, erläuterte Schwarz.
Weitere gesetzliche Änderungen betreffen das Apothekerkammergesetz, das IVF (Invitrofertilisations)-Fonds-Gesetz, das Gentechnikgesetz, das Medizinproduktegesetz und das Gesundheits-und Ernährungssicherheitsgesetz, so die ÖVP-Gesundheitssprecherin abschließend.
(Schluss)
Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
01/40110/4436
http://www.oevpklub.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender