„Bürgeranwalt“: Komplizierte Wassergebühren – hat eine Gemeinde um 1.000 Euro zu viel verrechnet?

Am 12. Juni um 18.00 Uhr in ORF 2

Wien (OTS) – Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 12. Juni 2021, um 18.00 Uhr in ORF 2 folgende Beiträge:

Komplizierte Wassergebühren – hat eine Gemeinde um 1.000 Euro zu viel verrechnet?

Ein Gastwirt aus Trattenbach in Niederösterreich, der über eine private Wasserversorgung verfügt, wurde von der Gemeinde nach einem Defekt dieser Anlage provisorisch mit Trinkwasser versorgt. Hat die Gemeinde bei der Endabrechnung um 1.000 Euro zu viel verlangt? Volksanwalt Werner Amon stellt sich an die Seite des Gastwirts und setzt sich für eine Rückzahlung ein.

Nachgefragt: Joggen am Zentralfriedhof?

Diese Frage sorgte schon vor zwei Jahren in der Sendung „Bürgeranwalt“ für Diskussionen. Während Sportler/innen begeistert sind, monieren andere Friedhofsbesucher/innen, dass sie sich in ihrer Trauer gestört fühlen. Volksanwältin Gertrude Brinek argumentierte, die Nutzung als Laufstrecke sei nicht mit der Widmung des Grundstücks als Friedhof vereinbar. Volksanwalt Werner Amon hat überprüft, was sich verändert hat.

Nachgefragt: Schwer verletzt nach einem Verkehrsunfall. Was bekommt die schuldlose Lenkerin an Schadenersatz?

Eine ehemalige Profi-Reiterin wurde 2018 bei einem Autounfall schwer verletzt. Dass sie an dem Unfall keine Schuld trifft, war nie bestritten worden. Trotzdem wurde ihr vom Gericht nur ein Teil der eingeklagten Schadenersatzsumme zugesprochen. Frau E. ging in Berufung, da sie der Meinung war, dass die Dauer ihrer verletzungsbedingten Berufsunfähigkeit falsch beurteilt wurde. Wie hat die zweite Instanz geurteilt?

Nach Hüft-OP auf Gehhilfe angewiesen

Robert K. hat sich 2018 ein künstliches Hüftgelenk einsetzen lassen. Nach der Operation mussten bei dem 58-Jährigen mehrere Nachbehandlungen durchgeführt werden. Mittlerweile sind Teile des Nervensystems bereits geschädigt worden, attestiert ein Privatgutachten. Die Mobilität des Patienten sei nun unwiederbringlich massiv eingeschränkt. Stimmt nicht, widerspricht das Landesklinikum: Alle operativen Eingriffe wären „lege artis“, also nach den Regeln der ärztlichen Heilkunst, durchgeführt worden. Muss die Sache ausprozessiert werden?

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