AKNÖ-Wieser: Sichere Versorgung mit Schutzmasken und Medizin-Ausrüstung rechtlich nicht gewährleistet

WU-Studie zeigt große Lücken bei der Versorgungssicherheit

St. Pölten (OTS) – „Wir alle hoffen, dass uns eine vierte Welle erspart bleiben wird, aber wie die Corona-Situation im Herbst sein wird, wissen wir aus heutiger Sicht nicht. Es ist daher beunruhigend, dass es trotz der deutlich gewordenen Mängel bei der Versorgungssicherheit im Jahr 2020 – fehlende Schutzmasken, fehlende Medikamente und fehlende medizinische Güter – nach wie vor keinen geeigneten rechtlichen Rahmen gibt, um diese Mängel zu verhindern“, so AK Niederösterreich Präsident und ÖGB Niederösterreich-Vorsitzender Markus Wieser.

Bestätigt wird er durch eine aktuelle Studie des Instituts für Recht und Governance an der Wirtschaftsuniversität Wien (WU) unter Federführung von Universitätsprofessorin und Verfassungsrichterin Verena Madner.

„Schutzmasken und medizinische Gerätschaften müssen dann zur Verfügung stehen, wenn sie gebraucht werden. Um das sicherzustellen, sind rasch geeignete rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Ich fordere Bundesregierung und Parlament dringend auf, unverzüglich eine entsprechende gesetzliche Regelung zu erarbeiten. Denn Vorbeugen schützt Menschenleben“, so Wieser weiter.

„Die COVID-19-Krise hat deutlich gemacht, wie fragil die globalen Lieferketten sind. Die Versorgung mit essenziellen Gütern ist im Ernstfall keine Selbstverständlichkeit. Beispielsweise sieht das österreichische Versorgungssicherungsgesetz zwar die Möglichkeit vor, im engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer drohenden oder bereits eingetretenen Versorgungsstörung zu reagieren. Für präventive Maßnahmen, die auf die Vermeidung von Versorgungsstörungen abzielen – etwa durch die strategische Bevorratung kritischer Güter – stellt es derzeit keine geeignete Grundlage dar“, so die Studienautor*innen in ihrem Beitrag „Versorgungssicherheit in Krisenzeiten – Möglichkeiten und Grenzen“ im A&W-Blog im Juni dieses Jahres. ([https://awblog.at/versorgungssicherheit-in-krisenzeiten/]
(https://awblog.at/versorgungssicherheit-in-krisenzeiten/))

„Die Versorgung der Bevölkerung mit wichtigen Gütern und Dienstleistungen hat im Krisenfall absolute Priorität. Die bestehenden Gesetze reichen dafür nicht aus. Schutzmasken sind von den bestehenden Regelungen beispielsweise nicht einmal erfasst. Im Zuge eines künftigen Versorgungssicherungssystems sollte neben dem Aufbau einer Lagerhaltung für notwendige Güter auch eine strategische Produktion in der EU bzw. in Österreich und eine ständige Versorgungssicherung auch außerhalb von Krisenzeiten in Angriff genommen werden“, so Wieser abschließend.

AK Niederösterreich-Öffentlichkeitsarbeit, Dr. Gerhard Zahler-Treiber,
T: 05-7171-21924 bzw. E-Mail: gerhard.zahler-treiber@aknoe.at
http://noe.arbeiterkammer.at

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