Tanja Graf begrüßt Entbürokratisierungsmaßnahmen beim Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz

ÖVP-Abgeordnete: Kumulationsprinzip wurde beseitigt

Wien (OTS) – Die Verbesserungen zum Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) kommen nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sondern auch den Betrieben zugute, zeigte sich heute, Donnerstag, ÖVP-Abg. Tanja Graf erfreut über den gestrigen Ministerratsbeschluss. Damit soll unlauterer Wettbewerb durch Lohn- und Sozialdumping bekämpft werden. Ziel ist auch die Wiederherstellung der erforderlichen EU-Konformität der Regelungen. Es entlastet aber auch die Betriebe und verbessert die Wettbewerbsfähigkeit, unterstreicht Graf.

Konkret wurde ein neuer Gesamtstrafrahmen auf Basis eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs erarbeitet und das Kumulationsprinzip – also dass bei mehreren Verwaltungsübertretungen die einzelnen Strafen nebeneinander zu bemessen und zu verhängen sind – beseitigt. Das Kumulationsprinzip habe bisher dazu geführt, dass viele Kleinbetriebe bei kleinen Verstößen mit Mehrfachstrafen hart bestraft wurden. „Nun kann bei schweren Verstößen weiterhin konsequent vorgegangen werden, bei kleineren wird mit Augenmaß vorgegangen.“

Wie Graf betont, sei der Strafrahmen laut EuGH-Judikatur nicht verhältnismäßig gewesen – daher die Novellierung bis hin zu einem Gesamtstrafrahmen mit neuen Höchstgrenzen. Bei Unterentlohnung gebe es nun eine neue Stufenregelung, hebt Graf hervor: Für Klein- und Mittelunternehmen mit bis zu neun Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gibt es eine Sonderregelung. In besonders schweren Fällen ist der Strafrahmen mit bis zu 400.000 Euro gedeckelt. Wenn der Unternehmer unverzüglich und vollständig an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirkt, ist mit Ausnahme bei den Sonderregelungen für KMU und besonders schwere Fälle auch eine Minderung auf jeweils niedrigeren Höchstrahmen möglich.

Positiv sieht Graf die Entbürokratisierungsmaßnahmen. Beschäftigte würden so von erleichterten Vorschriften beim Nachweis von Dienstzetteln oder Arbeitszeitaufzeichnungen profitieren. Auch gibt es unter anderem eine Erweiterung der Ausnahmen vom Lohn- und Sozialdumping-Gesetz beispielsweise für Schulungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmern, die für eine längere Dauer nach Österreich entsandt werden, da sie in Österreich keine eigentliche Arbeitsleistung erbringen sowie für konzerninterne Entsendungen.

Das novellierte Gesetz wird am 1. Juli 2021 im Sozialausschuss behandelt, eine Woche darauf dann im Plenum des Nationalrats. Die neuen Regelungen sollen mit 1. September 2021 in Kraft treten.

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