
Virtueller Talk zu „Fünf Jahre Netzneutralität“: Überholen im Internet hinkünftig erlaubt?
Wien (OTS) – Anlässlich des fünfjährigen Bestehens der europäischen Netzneutralitätsverordnung und der Veröffentlichung des Netzneutralitätsberichtes 2021 veranstaltete der Fachbereich Telekommunikation und Post der RTR einen hochkarätig besetzten virtuellen Talk, bei dem das Thema Netzneutralität aus Sicht der Wissenschaft, Regulierung und des Marktes diskutiert wurde. Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post gab einleitend einen kurzen Abriss zur Historie der Netzneutralität und zu regulatorischen Fragestellungen. Mit Barbara van Schewick, Professorin of Law at Stanford Law School, konnten wir eine international ausgewiesene Expertin zum Thema als Panelistin gewinnen. Sie ging in ihrem Vortrag auf die Unterschiede zwischen den USA und Europa ein und äußerte sich lobend zur europäischen Netzneutralitätsverordnung und den Leitlinien, die BEREC[1] zur Unterstützung der nationalen Regulierungsbehörden für die einheitliche Umsetzung der Bestimmungen des europäischen Regelwerks 2016 erstellt und im Jahr 2020 novelliert hatte. In diesem Zusammenhang würdigte Frau van Schewick auch die Arbeit der RTR und die Regulierungspraxis der Telekom-Control-Kommission. Rudolf Schrefl, CEO Drei Österreich, ging schließlich auf das Spannungsverhältnis zwischen Netzbetreibern und Diensteanbietern ein und zeigte auf, welche Herausforderung die Netzneutralitätsbestimmungen für die Produktgestaltung der Betreiber mit sich bringen.
Angeregte Diskussion zur Frage „Überholen am Datenhighway erlaubt oder nicht“?
In der anschließenden Diskussion ging es um die Priorisierung von Diensten im Internet. „Vergleicht man das Internet mit der 16-spurigen Avenida 9 de Julio, so drehte sich die Frage darum, ob alle Autofahrer die gleiche Geschwindigkeit einhalten müssen, oder ob manche – je nach Bedürfnissen und autonom bestimmend –schneller fahren dürfen“, veranschaulicht Steinmaurer den Kernpunkt der Diskussion. „Unter der Voraussetzung, dass ausschließlich der Nutzer über die Priorisierung bestimmt und auch dafür zahlt, würde nutzergesteuerte Priorisierung von Internet-Diensten den Betreibern und Diensteanbietern mehr Freiheit bei der Produktgestaltung geben und letztlich den Wettbewerb fördern – ein spannendes Thema für Wissenschaft, Regulierung und Markt“, fasst Steinmaurer kurz zusammen.
Zusammengefasst findet sich der Rückblick und Ausblick zum Thema Netzneutralität auch im druckfrischen Netzneutralitätsbericht 2021 wieder, der auch einen guten Überblick über die bisherige Arbeit von RTR und TKK aber auch die vor uns stehenden Herausforderungen gibt, die auch von Frau van Schewick angesprochen wurden.
Perspektivisches und Regulatorisches im aktuellen Netzneutralitätsbericht im Überblick zusammengefasst
Der vorliegende Netzneutralitätsbericht bietet eine perspektivische Rück- und Vorschau auf die großen Themen der Netzneutralität und ermöglicht damit eine Einordnung und Bewertung des Regulierungsbereichs Netzneutralität aus Sicht der Regulierungsbehörde. Er erfüllt weiters die „klassische“ Berichtstätigkeit über die vergangenen 12 Monate und gibt der interessierten Öffentlichkeit ein Überblick über die Entwicklungen am Markt, soweit diese für die Diskussion von Aspekten der Netzneutralität relevant sind, sowie über die Aktivitäten und Maßnahmen der Regulierungsbehörde im Berichtsjahr im Bereich der Netzneutralität. Der Bericht ist unter https://www.rtr.at/nnbericht2021 veröffentlicht.
Über die RTR
Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) steht zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes. Ihre Kernaufgaben sind die Förderung des Wettbewerbs im Rundfunk-, Telekommunikations- und Postmarkt sowie die Erreichung der im KommAustria- und Telekommunikationsgesetz definierten Ziele. Sie wird von zwei Geschäftsführern geleitet und ist in die beiden Fachbereiche „Medien“ (Oliver Stribl) sowie „Telekommunikation und Post“ (Klaus M. Steinmaurer) gegliedert. Weitere Informationen sind unter www.rtr.at veröffentlicht.
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[1] BEREC: Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
MMag. Daniela Andreasch
Pressesprecherin Telekommunikation und Post
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